Streit um angebliches Zitat
In dem Artikel wird Scholz vorgeworfen, CDU-Politiker Joe Chialo mit den Worten „der Schwarze“ als „Feigenblatt“ bezeichnet zu haben. Laut Scholz‘ Anwälten sei diese Formulierung jedoch nie gefallen. „Die hier in Form der indirekten Rede unterstellte Formulierung ‘der Schwarze‘ wurde von Olaf Scholz zu keinem Zeitpunkt getätigt,“ erklärte die Kanzlei Schertz Bergmann in einer Pressemitteilung.
Erst durch diese Ergänzung erhalte die Aussage einen rassistischen Bezug, der Scholz‘ Persönlichkeitsrechte verletze. „Dies verletzt die Persönlichkeitsrechte von Olaf Scholz in hohem Maße, da es sich um ein Falschzitat handelt.“
Wiederholter Rechtsstreit mit Focus.de
Laut der Kanzlei ist dies nicht das erste Mal, dass Scholz gegen Focus.de juristisch vorgeht. Bereits im November hatte das Medium behauptet, die SPD plane eine Schmutzkampagne gegen Friedrich Merz – eine Behauptung, die sich als unbegründet herausstellte. Focus.de sowie der Vorstandsvorsitzende von Burda mussten sich daraufhin bei der SPD entschuldigen.
Scholz‘ Anwälte wollen nun die weitere Verbreitung des Zitats untersagen lassen und fordern eine Gegendarstellung sowie einen Widerruf. Wie Focus.de auf die juristische Maßnahme reagiert, bleibt abzuwarten.