Gesundheitsgefahr durch EHEC-Bakterien

Salami-Rückruf bei Edeka, Kaufland, Netto. & Co.: Warnung vor gefährlichen Darmbakterien

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Ein vorsorglicher Produktrückruf des Herstellers Franz Wiltmann GmbH & Co. KG sorgt bundesweit für Aufsehen, da das betroffene Produkt in großen Supermarktketten wie Edeka, Kaufland und Netto verkauft wurde. Betroffen ist die "Rein Rind Salami" in der 70-Gramm-Packung. Grund für die dringende Warnung ist der Nachweis von Shigatoxin-bildenden Escherichia coli (STEC) in einer Untersuchung. Diese Krankheitserreger können zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen.

Verbraucher, die das Produkt erworben haben, sind dringend aufgerufen, ihre Bestände zu überprüfen. Der Rückruf betrifft ausschließlich Packungen mit der Chargennummer / Los-Kennzeichnung L2517700010 und den folgenden Haltbarkeitsdaten:

  • 14.08.2025
  • 21.08.2025
  • 25.08.2025
© Kundeninformation der Firma Franz Wiltmann GmbH & Co. KG

Welche Gesundheitsgefahr besteht?

Eine Infektion mit EHEC-Bakterien (auch STEC oder VTEC genannt) kann ernsthafte Folgen haben. Typischerweise äußert sich eine Erkrankung innerhalb einer Woche mit Symptomen wie Durchfall und Bauchkrämpfen. Der Hersteller weist darauf hin, dass insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem ein Risiko für schwerere Krankheitsverläufe mit blutigen Durchfällen haben. In seltenen Fällen, vor allem bei Kleinkindern, kann es zu einem akuten Nierenversagen kommen.

Personen, die das betroffene Lebensmittel verzehrt haben und schwere oder anhaltende Symptome bei sich feststellen, sollten umgehend ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche EHEC-Infektion hinweisen. Eine vorbeugende ärztliche Behandlung ohne das Auftreten von Symptomen wird als nicht sinnvoll erachtet.

Wo wurde die Salami verkauft und was sollen Kunden tun?

Die betroffene Salami wurde in Filialen von Netto, EDEKA, Kaufland und weiteren, nicht näher spezifizierten Märkten vertrieben. Der Rückruf betrifft fast das gesamte Bundesgebiet, darunter die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Kunden, die im Besitz des genannten Produkts sind, werden gebeten, dieses nicht zu verzehren. Die Salami kann an der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons vollständig erstattet.