Diese Gruppen müssen nicht zahlen
Der Rundfunkbeitrag ist für viele einfach ein weiterer Posten auf der langen Liste monatlicher Kosten. Aber gerade Menschen mit kleinem Geldbeutel haben gute Chancen, diese Gebühr komplett loszuwerden. Die Voraussetzung: Du musst bestimmte Sozialleistungen beziehen. Dazu gehören etwa Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Blindenhilfe.
Wichtig: Wer nur Wohngeld bekommt, hat leider keinen Anspruch auf eine Befreiung. Das sorgt oft für Verwirrung, aber die Regel ist eindeutig. „Gerade für Menschen mit geringem Einkommen zählt jeder Euro. Wir möchten sie ermutigen, sich zu informieren und gegebenenfalls die Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Wir unterstützen dabei“, erklärt Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. Besonders häufig erfüllen auch Rentnerinnen und Rentner die Voraussetzungen für eine Befreiung.
Auch im Pflegeheim – Beitrag ade!
Doch es gibt noch mehr Fälle, in denen du raus bist aus der Zahlungspflicht. Wer beispielsweise in ein Pflegeheim zieht, muss keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen. Hier reicht ein einfacher Nachweis vom Heim – dann ist das Thema erledigt.
Studenten, Azubis, Bürgergeld – auch ihr könnt euch befreien lassen
Auch Studierende können profitieren, wenn sie BAföG erhalten und nicht mehr bei den Eltern wohnen. Das Gleiche gilt für Azubis, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen. Wichtig: Ausbildungsgeld ist eine Sozialleistung und nicht zu verwechseln mit dem normalen Ausbildungsgehalt vom Arbeitgeber. Auch wer Bürgergeld oder Sozialgeld bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Härtefallregelung: Wenn das Einkommen knapp zu hoch ist
Und selbst, wenn es auf den ersten Blick nicht reicht, gibt es noch einen Ausweg: den Härtefallantrag. Wenn dein Einkommen nur knapp über der Grenze liegt – genauer gesagt weniger als 18,36 Euro darüber – kannst du trotzdem befreit werden. Das betrifft zum Beispiel auch Studierende, die wegen eines Zweitstudiums kein BAföG mehr bekommen. Viele wissen das nicht und zahlen jahrelang völlig unnötig.
Mit Behinderung – nur ein Drittel zahlen
Nicht jeder kommt komplett raus, aber zumindest günstiger wird’s für Menschen mit Behinderung. Wer im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ hat, zahlt nur noch ein Drittel des Rundfunkbeitrags. Das gilt für Menschen mit mindestens 80 Prozent Behinderung, aber auch für Blinde ab 60 Prozent oder für komplett gehörlose Menschen.
Hier gibt’s Hilfe – völlig kostenlos!
Wer sich jetzt fragt, wie er das alles beantragen kann, bekommt direkt Hilfe. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine kostenlose Beratung an – und hilft nicht nur bei Fragen, sondern auch direkt bei der Antragstellung. Wichtig: Dieses Angebot gilt nur für Hamburgerinnen und Hamburger. Wer Fragen hat, kann direkt bei der Hotline anrufen: (040) 24832 270.
Fazit: Check deine Ansprüche – es lohnt sich!
Viel zu viele zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl sie es gar nicht müssten! Es lohnt sich definitiv, genau hinzuschauen und die eigene Situation zu prüfen. Jeder gesparte Euro zählt – gerade in Zeiten, in denen das Geld ohnehin knapp ist.