Was sich durch die 3,74 % mehr Rente wirklich ändert

Rentenerhöhung ab 1. Juli 2025: Müssen Rentner jetzt plötzlich Steuern zahlen?

Am 1. Juli 2025 steigen die Renten bundesweit um 3,74 Prozent. Für viele Ruheständler eine erfreuliche Nachricht. Doch die Erhöhung kann Folgen haben: Wer mit seinen Gesamteinkünften nun über dem Grundfreibetrag liegt, muss eventuell erstmals eine Steuererklärung abgeben. Aber: Das bedeutet nicht automatisch, dass auch Steuern gezahlt werden müssen.
Rentenerhöhung ab 1. Juli 2025: Müssen Rentner jetzt plötzlich Steuern zahlen?
Rentenerhöhung ab 1. Juli 2025: Müssen Rentner jetzt plötzlich Steuern zahlen?
Bild. Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

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3,74 % mehr – was heißt das konkret?

Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Juli mehr Geld – zum vierten Mal in Folge. Doch damit steigt bei vielen auch das steuerpflichtige Jahreseinkommen. Entscheidend ist, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.096 Euro (für das Jahr 2025) übersteigt.

Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Zur Abgabe verpflichtet ist, wer mit allen Einkünften – gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung, Mieteinnahmen oder Witwenrente – über dem Grundfreibetrag liegt. Beispiel: Ein Rentner, der monatlich 1.040 Euro Rente bekommt und zusätzlich 250 Euro Betriebsrente, kommt auf über 13.000 Euro jährlich. In diesem Fall ist eine Steuererklärung erforderlich. Doch: Die tatsächliche Steuerlast kann durch Freibeträge und Abzüge stark sinken – oft sogar auf null.

Diese Ausgaben können Rentner absetzen

Auch im Ruhestand lassen sich viele Kosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten. Diese Posten können das zu versteuernde Einkommen deutlich senken – oft unter die Steuergrenze.

Beispiel: Steuerpflicht ja – Steuerzahlung nein

Ein Rentner, der ab August 2023 1.000 Euro Rente bezieht und später aufgrund der Rentenerhöhung auf 1.040 Euro monatlich kommt, liegt im Jahr 2025 bei 12.360 Euro Rente. Nach Abzug seines individuellen Rentenfreibetrags von 2.121 Euro ergibt sich ein steuerpflichtiger Betrag von 10.239 Euro – und damit kein steuerpflichtiges Einkommen. Erst wenn zusätzliche Einnahmen hinzukommen, wird es steuerlich relevant.

Selbst dann heißt das nicht automatisch, dass fällig werden. Wenn zum Beispiel 1.500 Euro an außergewöhnlichen Belastungen anerkannt werden, bleibt das Einkommen steuerfrei.

Fazit: Steuererklärung kann Pflicht sein – Steuern aber nicht

Wer durch die Rentenerhöhung über den Freibetrag rutscht, sollte prüfen lassen, ob eine Steuererklärung erforderlich ist. Entscheidend ist nicht nur die Rente selbst, sondern auch, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind. In vielen Fällen bleibt die Steuerlast am Ende bei null.

Unterstützung bietet hier zum Beispiel die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) – mit über einer Million Mitgliedern Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die Beraterinnen und Berater prüfen, ob überhaupt eine Abgabepflicht besteht und wie sich die Steuerlast gegebenenfalls senken lässt.

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