Was zahlt die Krankenkasse?
Im Rahmen der Grundversorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen künftig sogenannte selbsthaftende Füllungen wie Glasionomerzemente. Diese Füllungen gelten als zweckmäßig und sicher, da sie direkt an die Zahnoberfläche binden, ohne dass Klebemittel notwendig sind. Bei medizinischen Sonderfällen können auch Bulk-Fill-Füllungen aus Kunststoff von der Kasse erstattet werden.
Entscheiden sich Patientinnen und Patienten hingegen für höherwertige Alternativen wie zahnfarbene Komposit-Füllungen, müssen sie weiterhin die Mehrkosten selbst tragen. Die Krankenkasse beteiligt sich hier lediglich im Rahmen der Grundversorgung.
Müssen alte Amalgam-Füllungen entfernt werden?
Die gute Nachricht: Bestehende Amalgam-Füllungen müssen nicht vorsorglich entfernt werden. Laut Experten ist das Quecksilber in ausgehärteten Füllungen fest gebunden und stellt kein Gesundheitsrisiko dar. Nur bei beschädigten oder undichten Füllungen raten Zahnärzte zu einer Entfernung. Kontrolluntersuchungen sorgen dafür, dass solche Fälle frühzeitig erkannt werden.
Warum das Verbot wichtig ist
Das Amalgam-Verbot unterstreicht den wachsenden Fokus auf umweltfreundliche und gesundheitsschonende Materialien. Bereits jetzt greifen viele Patientinnen und Patienten auf moderne Alternativen zurück. Der Barmer-Zahnreport 2023 zeigt, dass Amalgam nur noch bei 3,5 Prozent der Füllungen im Seitenzahnbereich verwendet wurde – Tendenz weiter sinkend.
Ab 2025 dürfte der Anteil weiter schrumpfen, denn das Verbot betrifft alle neuen Füllungen und erlaubt Amalgam nur noch bei zwingend medizinischen Notwendigkeiten.