Rechte beim Wundertüten-Kauf erklärt

Mystery Boxen: Top-Fund oder teurer Schrott? Verbraucherschützer klären über Rechte auf!

Der Kick des Unbekannten, die Hoffnung auf das Mega-Schnäppchen: Mystery Boxen sind der neue Hype! Ob aus dem Netz, im Laden um die Ecke oder direkt aus dem Automaten – die Wundertüten für Erwachsene versprechen Spannung pur. Doch was, wenn statt dem erhofften Schatz nur Plunder im Paket landet? Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat jetzt Klartext gesprochen und erklärt, welche Rechte Käufer wirklich haben.
Mystery Boxen: Top-Fund oder teurer Schrott? Verbraucherschützer klären über Rechte auf!
Mystery Boxen: Top-Fund oder teurer Schrott? Verbraucherschützer klären über Rechte auf!
Foto: inisdebw.de/AI

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Das Prinzip ist einfach und weckt Kindheitserinnerungen: Kaufen, auspacken, überraschen lassen! Meist landen Produkte aus Retouren oder unzustellbaren Paketen in den Boxen. Die Anbieter locken oft mit Knaller-Preisen und dem Versprechen, der Warenwert übersteige den Kaufpreis um ein Vielfaches. Wer kann da schon widerstehen?

Die Psychofalle hinter dem Überraschungspaket

Doch Vorsicht ist geboten! „Anbieter spielen mit der Neugierde der Menschen. Das Geschäftsmodell eignet sich hervorragend, um überflüssige Ware loszuwerden“, warnt Juristin Stefanie Kahnert von der VZB. Die Expertin bringt es auf den Punkt: „Nach einem sehr kurzen Überraschungseffekt folgt meist die Ernüchterung, wenn die Ware wert- oder nutzlos ist. Der anfangs sensationell erscheinende Preis relativiert sich so in vielen Fällen schnell“. Die Verlockung ist groß, doch die Realität sieht oft anders aus.

Online gekauft? Dann gilt IHR Recht auf Widerruf!

Gute für Online-Shopper: Wer seine Mystery Box im Internet bestellt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht, falls der Inhalt so gar nicht den Erwartungen entspricht. Aber Achtung: Die Kosten für die Rücksendung müssen die Anbieter nicht zwingend übernehmen. Sitzt der Händler im , kann das Porto schnell teuer werden. „Vor dem Kauf sollten Verbraucher:innen unbedingt prüfen, wo das sitzt und ob es kostenlose Retouren anbietet. Auch unser Fake-Shop-Finder kann helfen, schwarze Schafe zu entlarven“, rät Kahnert.

Offline-Kauf: Was gilt bei Laden oder Automat?

Anders sieht die Rechtslage aus, wenn die Box im stationären Handel oder aus einem Automaten gezogen wird. Hier gibt es kein generelles gesetzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht bei Nichtgefallen. Die Katze ist quasi im Sack gekauft. Eine Rückgabe ist nur möglich, wenn der Inhalt kaputt oder mangelhaft ist. „Ist die enthaltene Ware mangelhaft, können Betroffene sie reklamieren“, erklärt die Juristin. Dann greifen die üblichen Gewährleistungsrechte von zwei Jahren. Wichtig: Immer darauf achten, dass der Verkäufer oder Automatenbetreiber klare Kontaktdaten angibt. Fehlen diese, wird’s schwierig mit der Reklamation.

Verbraucherzentrale sammelt Erfahrungen

Die Verbraucherzentrale Brandenburg will es jetzt genau wissen und ruft alle Käufer von Mystery Boxen auf: Teilt eure Erfahrungen! Egal ob Volltreffer oder Totalausfall – berichtet von euren Fundstücken und Erlebnissen über die Beschwerde-Box auf der Webseite der VZB.

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