Schutzlücke in Saunen
Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist bereits heute strafbar. Doch was in der Sauna passiert, wo sich Menschen naturgemäß unbekleidet aufhalten, ist juristisch eine Grauzone. „Das heimliche Filmen in der öffentlichen Sauna ist nach geltendem Recht hingegen nicht strafbar. Darin sehen viele eine Schutzlücke – was ich teile“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).
Voyeuristische Nacktaufnahmen seien inakzeptabel, betonte die Ministerin. Egal ob in der Sauna, am Badesee oder im Spa. „Unsere Frau muss sich nicht gefallen lassen, dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer griffbereit ist.“ Der Staat habe hier eine Schutzverantwortung.
Präzise Strafen nötig
Gleichzeitig mahnt Hubig zur Vorsicht: „Wie immer bei der Schaffung neuer Straftatbestände müssen wir dabei sehr genau vorgehen und uns auf die Sanktionierung strafwürdigen Verhaltens beschränken.“ Es gehe nicht um beiläufiges Fotografieren, sondern gezielt um „digitale Spanner-Aufnahmen“.

