Mehr verdienen, weniger Abgaben

Minijob 2025: Verdienstgrenze steigt – Das müssen Sie wissen

Minijob 2025: Verdienstgrenze steigt – Das müssen Sie wissen
Minijob 2025: Verdienstgrenze steigt – Das müssen Sie wissen
Foto: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Minijob 2025: Die Verdienstgrenze steigt auf 556 Euro im Monat.

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Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2025 auf durchschnittlich 556 Euro monatlich – das sind 18 Euro mehr als im Vorjahr. Grund dafür ist der erhöhte Mindestlohn, der im neuen Jahr von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde ansteigt. Minijobber können somit etwas mehr verdienen, ohne aus ihrem Status herauszufallen. Doch es gibt Details, die Arbeitnehmer beachten sollten.

Was bedeutet die neue Verdienstgrenze?

Die Verdienstgrenze ist seit 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Mit dem aktuellen Anstieg dürfen Minijobber im Jahr 2025 bis zu 6.672 Euro verdienen. Das entspricht rund 43 Stunden monatlicher Arbeitszeit bei Mindestlohn. Wer mehr pro Stunde verdient, muss entsprechend weniger arbeiten, um die Grenze einzuhalten.

Interessant: In Ausnahmefällen kann die monatliche Grenze überschritten werden. Bis zu zweimal jährlich dürfen Minijobber bis zu 1.112 Euro verdienen, etwa bei Krankheitsvertretungen. Damit erhöht sich der maximal mögliche Jahresverdienst auf 7.784 Euro.

Sozialabgaben und Steuern im Minijob

Minijobs bleiben auch 2025 in der Regel sozialabgabenfrei. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Eine Rentenversicherungspflicht besteht zwar, Minijobber können sich aber befreien lassen.

Steuerlich wird meist die Pauschalbesteuerung angewandt. Arbeitgeber zahlen dabei 2 Prozent des Bruttogehalts als Lohnsteuer, sodass der Verdienst für den Minijobber brutto wie netto bleibt. Wer hingegen eine individuelle Versteuerung wählt, kann Werbungskosten wie Fahrtkosten absetzen – häufig jedoch eine weniger attraktive Option.

Minijob neben Hauptjob: Wichtige Regeln

Wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob mit einem Minijob kombiniert, kann den Nebenjob weiterhin abgabenfrei ausüben. Sobald jedoch ein zweiter Minijob hinzukommt, wird dieser sozialversicherungspflichtig. Die einzige Ausnahme: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen beim zweiten Minijob.

zur VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) unterstützt seine Mitglieder seit 1972 bei Steuerfragen. Mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen ist die VLH Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.

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