Mannheim. Ein gravierender Fall von mutmaßlichem Amtsmissbrauch erschüttert das Polizeipräsidium Mannheim: Gegen einen Polizeibeamten wurde Anklage zum Amtsgericht Mannheim – Schöffengericht erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, am 28. März 2024 im Rahmen eines Einsatzes fünf Päckchen Marihuana zu den sichergestellten Gegenständen eines kontrollierten Mannes hinzugefügt zu haben. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich die Person aufgrund eines bestehenden Sicherungshaftbefehls in einer Gewahrsamseinrichtung des Polizeipräsidiums.
Vorwurf der Beweismanipulation und Einflussnahme
Der beschuldigte Beamte soll den angeblichen Fund des Marihuanas anschließend der Staatsanwaltschaft Mannheim mitgeteilt haben, um auf diesem Wege eine Durchsuchungsanordnung für die Wohnung des Mannes zu erwirken. Darüber hinaus soll er versucht haben, zwei weitere an der Kontrolle beteiligte Polizeibeamte dazu zu bewegen, den angeblichen Fund in ihren polizeilichen Vermerken festzuhalten.
Zügig nach Bekanntwerden des Sachverhalts wurden sowohl strafrechtliche Ermittlungen als auch ein Disziplinarverfahren durch das Polizeipräsidium Mannheim eingeleitet. Der betroffene Polizeibeamte befindet sich aktuell vorläufig nicht im Dienst.
Hauptverhandlung terminiert
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde vom Amtsgericht Mannheim zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Als Termine für die Hauptverhandlung wurden der 26. November 2025 um 09:00 Uhr und der 10. Dezember 2025 um 09:00 Uhr bestimmt.

