Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat sich deutlich gegen das von der SPD geplante Gesetz zur Förderung deutscher Filme und Serien durch Streamingdienste ausgesprochen. Laut Weimer birgt ein solches „Zwangsinvestitionsgesetz“ erhebliche Risiken, die über die rein wirtschaftlichen Aspekte hinausgehen.
Vier gravierende Probleme bei gesetzlicher Verpflichtung
Im Gespräch mit dem „Stern“ legte Weimer dar, dass ein solches Gesetz laut seiner Einschätzung gleich vier gravierende Probleme mit sich bringen würde. An erster Stelle nannte er „hohe Bürokratiekosten“, die mit der Umsetzung und Überwachung einhergehen würden. Des Weiteren bezeichnete er eine solche Maßnahme als „massiven Markteingriff“. Dies sei umso bedenklicher, da „mehrere wichtige Akteure bereits Klage angekündigt haben“, was auf erheblichen Widerstand aus der Industrie hindeutet. Auch europarechtlich sei ein Gesetz, das „nur für Deutschland“ gilt, „schwierig“ zu gestalten und könnte Anfechtungen nach sich ziehen. Die vierte und nach Ansicht Weimers gleichzeitig schärfste Konsequenz wäre eine „deutliche Verschärfung des Handelskonflikts mit den USA“, eine Haltung, die von der amerikanischen Regierung bereits „deutlich gemacht“ worden sei.
Stattdessen plädiert der Kulturstaatsminister für einen kooperativeren Ansatz. Er rief die SPD dazu auf, seinem Vorschlag zu folgen, Streaminganbieter „freiwillig zu höheren Investitionen in den deutschen Filmstandort zu bewegen“. Weimer ist überzeugt, dass „Deutschland international auf Hollywood-Niveau mitspielen kann“, wenn die Anreize stimmen. Sein Ziel ist es, die „schwer leidende deutsche Filmwirtschaft“ schnell wieder zu stabilisieren und zu fördern. Er appellierte an alle Beteiligten, „kein erneutes handelspolitisches Armdrücken“ zu veranstalten, da beide Seiten des Atlantiks wirtschaftlichen Erfolg anstrebten.
Weimer zeigte sich zuversichtlich, dass zeitnah eine Einigung innerhalb der Regierungskoalition erzielt werden könne. Er verwies auf einen „Kompromissvorschlag“ aus dem Parlament, der eine Evaluation zur Mitte der Legislaturperiode vorsieht. Sollten die freiwillig zugesagten Investitionen bis dahin nicht wie erhofft fließen, „käme das Gesetz wieder auf die Tagesordnung“. Weimer zeigte sich mit diesem Kompromiss einverstanden und erwartete, dass „in wenigen Wochen eine Lösung gefunden“ werde.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)




