Mehr Mut bei der Ehrlichkeit
Lars Klingbeil, Vizekanzler und Bundesfinanzminister, will Lücken im Steuerrecht schließen. Die bisherige Praxis, dass eine Selbstanzeige oft zum Freispruch führt, soll geändert werden. „Es darf nicht sein, dass jemand Steuern hinterzieht und dann nur deshalb straffrei ausgeht, weil er kurz vor der Entdeckung die Beichte ablegt“, erklärte Klingbeil gegenüber der Funke-Mediengruppe.
Schwellenwerte für Selbstanzeigen
Hintergrund ist Paragraph 371 der Abgabenordnung, der Steuerhinterziehern mit einer Selbstanzeige die Rückkehr zur Ehrlichkeit erleichtern soll. Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) führt dies jedoch zu „Fehlanreizen“. Bislang können Personen unter bestimmten Umständen straffrei bleiben, wenn sie ihre Angaben bei den Finanzbehörden korrigieren. Klingbeil plant nun eine Gesetzesänderung: Demnach soll die Selbstanzeige künftig oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur noch strafmildernd wirken, nicht mehr aber komplett strafbefreiend.
Stärkere Datenauswertung und Hinweisgeber-Portal
Der Vorstoß ist Teil eines umfassenden Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuerkriminalität. Geplant ist auch eine verbesserte Ausstattung der Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung im Bundeszentralamt für Steuern. Daten von Finanzbehörden sollen künftig zentral auf einer Plattform gespeichert und mittels Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. Ein „Hinweisgeber-Portal“ soll zudem als Anlaufstelle für Meldungen dienen.
Das Signal sende klar: „Versucht es erst gar nicht, wir erwischen euch“, so Klingbeil. Die bisherigen Regelungen schützten die, die sich an Gesetze halten, während die Ehrlichen „nicht die Dummen sein dürfen“, betonte der Minister.



