Hintergrund: Ermittlungen gegen Menschenhandel
Der Beschluss basiert auf Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Karlsruhe, die sich aus umfangreichen Ermittlungen gegen ein internationales Netzwerk im Bereich Zwangsprostitution ergeben haben. Bereits im Januar dieses Jahres führten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Karlsruhe in Zusammenarbeit mit ungarischen Behörden eine groß angelegte Razzia durch.
In der Nacht vom 15. auf den 16. Januar wurden dabei sieben Haftbefehle gegen Verdächtige aus Karlsruhe und Rastatt vollstreckt. Die Ermittlungen offenbarten kriminelle Organisationsstrukturen, die Frauen unter Druck setzten und ausbeuteten.
Oberbürgermeister Mentrup: „Verbot ist gerechtfertigt“
Karlsruhes Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup verteidigt das Verbot:
„Die vorliegenden Erkenntnisse, auch im Nachgang zu der öffentlichkeitswirksamen Polizeimaßnahme, zeigen konkrete Belege für kriminelle Organisationsstrukturen zum Nachteil von Prostituierten im Karlsruher Stadtgebiet. Das Verbot ist damit gerechtfertigt.“
Polizei und Ordnungsdienst überwachen Einhaltung
Die Stadt hat die Maßnahme mit Fachberatungsstellen abgestimmt, um betroffenen Frauen Schutz, Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Einhaltung des Verbots wird von der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert.
Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die gesamte Szene der Straßenprostitution in Karlsruhe und könnte zu einer Verlagerung in andere Bereiche führen. Wie sich das Verbot auf die Situation der Betroffenen und die Kriminalitätsbekämpfung auswirkt, wird in den kommenden Monaten beobachtet.

