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Ermittlungen in Pforzheim-Mäurach

Pforzheim: Zweiter Tatverdächtiger nach Gewalttat in Wohnhaus in U-Haft

Nach der Gewalttat in einem Pforzheimer Wohnhaus ist auch der zweite Tatverdächtige festgenommen worden. Beide Männer befinden sich nun in Untersuchungshaft, die zwei schwer verletzten Opfer sind laut Staatsanwaltschaft und Polizei in stabilem Zustand. Motiv und genauer Ablauf bleiben offen. Wichtig: Die Haftbefehle beruhen auf dringendem Tatverdacht – sie sind keine Verurteilung.

Symbolbild: Polizeifahrzeug bei einer Jugendschutzkontrolle
Symbolbild
Foto: Polizei BW

Mit der Festnahme des zweiten Tatverdächtigen ist die Fahndungsphase nach der Gewalttat im Pforzheimer Stadtteil Mäurach beendet. Aufgeklärt ist der Fall damit nicht. Die Ermittlungsbehörden haben bislang weder ein Motiv noch einen abschließenden Ablauf veröffentlicht. Auch welche Verletzungen konkret durch welche Handlung entstanden, bleibt Gegenstand des Verfahrens.

Der neue Sachstand verändert dennoch die Lage: Seit Mittwoch befinden sich beide Beschuldigten in Untersuchungshaft. Zugleich teilten Staatsanwaltschaft und Polizei erstmals mit, dass die beiden schwer verletzten Opfer inzwischen stabil sind.

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Spezialkräfte nahmen den zweiten Verdächtigen in Stuttgart fest

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Pforzheim lokalisierten Ermittler den 52-jährigen Mann nach mehrtägiger Suche. Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz nahmen ihn am Dienstagabend, 3. November, in einem Stuttgarter Hotel widerstandslos fest. Am folgenden Tag wurde er einem Haftrichter in Pforzheim vorgeführt.

Ein bereits erlassener Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes wurde in Vollzug gesetzt. Als Haftgründe nennen die Behörden Fluchtgefahr und die Schwere der Tat. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Der erste Tatverdächtige, ein 43-Jähriger, war bereits kurz nach dem Geschehen am 31. Oktober in der Nähe eines brennenden Fahrzeugs bei Niefern festgenommen worden. Gegen ihn wurde am 1. November ebenfalls Untersuchungshaft angeordnet. Beide Männer besitzen nach Behördenangaben die deutsche Staatsangehörigkeit.

Was Polizei und Staatsanwaltschaft zum Tatablauf mitteilen

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein verletzter Mann, der kurz vor 13 Uhr vor einem Wohnhaus gefunden wurde. Im Gebäude trafen Einsatzkräfte außerdem eine schwer verletzte Frau an. Bei den Geschädigten handelt es sich laut dem ersten Nachtrag um ein Ehepaar.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sollen sich die beiden Beschuldigten gewaltsam Zugang zum Wohnhaus verschafft haben. Dabei sei auch eine sogenannte Repetier-Pistolenarmbrust eingesetzt worden. Die Behörden sprechen von einem mutmaßlichen Raubgeschehen und ermitteln wegen versuchten Mordes.

Diese Angaben beschreiben den aktuellen Verdachtsstand, nicht einen gerichtlich festgestellten Tatablauf. Die Polizei hat insbesondere nicht erklärt, wie die Armbrust konkret eingesetzt wurde oder wodurch die einzelnen Verletzungen entstanden. Für ein rechtsmedizinisches Gutachten wurde die Rechtsmedizin Heidelberg hinzugezogen.

Das ausgebrannte Auto ist Teil der Ermittlungen

Rund eine Stunde nach dem Geschehen wurde in einem Wald bei Niefern ein brennendes Fahrzeug entdeckt. Nach dem ersten Ermittlungsnachtrag war der Wagen am frühen Morgen desselben Tages im Pforzheimer Stadtteil Eutingen gestohlen worden. An ihm waren ebenfalls in Eutingen entwendete Kennzeichen angebracht.

In der Nähe des Fahrzeugs nahmen Beamte den 43-Jährigen fest und fanden Gegenstände, die sie als mutmaßliches Raubgut einordneten. Ob und wie das Fahrzeug, die Kennzeichen und die Gegenstände im späteren Strafverfahren zusammengeführt werden können, ist noch nicht abschließend öffentlich belegt.

Untersuchungshaft klärt nicht die Schuldfrage

Für Untersuchungshaft verlangt Paragraf 112 der Strafprozessordnung einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund. Sie muss außerdem verhältnismäßig sein. Über die Anordnung entscheidet ein Richter; der Haftbefehl muss den Tatvorwurf, den Haftgrund und die dafür maßgeblichen Tatsachen benennen.

Damit ist eine stärkere Verdachtslage festgestellt als zu Beginn eines gewöhnlichen Ermittlungsverfahrens. Eine Verurteilung ist das nicht. Für beide Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Sie können die gerichtliche Überprüfung der Haft beantragen, während Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt weiter ermitteln.

Offen bleiben vor allem Motiv, genaue Rollenverteilung und Handlungsablauf. Weitere öffentliche Fahndungsmaßnahmen sind nach der zweiten Festnahme nicht mehr erforderlich; Hinweise auf eine fortbestehende Gefahr für die Bevölkerung enthält die aktuelle Behördenmeldung nicht.

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