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Polizeiwarnung aus dem Enzkreis

Illingen: Nadel in Halloween-Süßigkeit – Polizei warnt Eltern

In Illingen ist in einem gesammelten Halloween-Schokoriegel eine Nadel entdeckt worden. Das Kind hatte die Süßigkeit nicht gegessen. Die Polizei ermittelt gegen Unbekannt und rät Eltern, verbliebene Halloween-Süßigkeiten vor dem Verzehr sorgfältig zu kontrollieren.

Polizei-Symbolbild zur Warnung vor einer manipulierten Halloween-Süßigkeit in Illingen
Symbolbild: Polizei Baden-Württemberg
Foto: Polizei BW

Eine Mutter in Illingen hat in einem Schokoriegel, den Kinder an Halloween gesammelt hatten, eine Nadel entdeckt. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Pforzheim war sie offenbar von außen durch die Verpackung geschoben worden. Der Riegel wurde nicht gegessen, verletzt wurde niemand.

Die Warnung ist ernst zu nehmen, ohne daraus eine flächendeckende Gefahr abzuleiten: Der Polizei waren bei Veröffentlichung der Meldung keine vergleichbaren Fälle im Stadtkreis Pforzheim, im Enzkreis sowie in den Landkreisen Calw und Freudenstadt bekannt. Ermittler prüfen einen Anfangsverdacht; wer die Nadel in die Verpackung gesteckt hat, ist bislang offen.

Woran Eltern verdächtige Verpackungen erkennen können

Die Polizei bittet Eltern und Erziehungsberechtigte, noch vorhandene Halloween-Süßigkeiten vor dem Essen gründlich anzusehen. Besonders wichtig sind kleine Einstichstellen, eingerissene oder anderweitig beschädigte Verpackungen und ungewöhnliche Verformungen. Ein unauffälliges Äußeres ist allerdings kein Beweis dafür, dass ein Lebensmittel sicher ist. Bei Zweifeln sollte die Süßigkeit nicht verzehrt werden.

Die Kontrolle sollte möglichst bei gutem Licht erfolgen. Verpackung und Inhalt gehören zusammen betrachtet: Ist die Folie an einer Stelle geöffnet, wirkt ein Verschluss verändert oder steckt ein Fremdkörper im Produkt, sollte niemand weiter daran ziehen oder den Gegenstand entfernen. Dadurch könnten Spuren verändert oder Verletzungen verursacht werden.

Verdächtige Süßigkeit nicht wegwerfen

Wer einen verdächtigen Gegenstand findet, soll sich an eine Polizeidienststelle wenden. Die Polizei bittet ausdrücklich darum, sowohl die Süßigkeit als auch die Verpackung für die Ermittlungen aufzubewahren. Beides sollte getrennt von anderen Lebensmitteln und außerhalb der Reichweite von Kindern gesichert werden.

Für akute Gefahren ist der Polizeinotruf 110 vorgesehen. Ob ein Fund tatsächlich manipuliert wurde, klären die Ermittler; Fotos in sozialen Netzwerken oder unbelegte Warnungen in Messenger-Gruppen ersetzen diese Prüfung nicht. Sie können außerdem den falschen Eindruck erwecken, mehrere voneinander unabhängige Fälle seien bestätigt.

Was über den Fund in Illingen bekannt ist

Die Kinder sammelten am 31. Oktober bei Anwohnern in Illingen Süßigkeiten und nahmen teilweise auch Stücke aus bereitgestellten Behältern. Am folgenden Abend bemerkte die Mutter die Nadel in einem Schokoriegel eines Discounters. Am 2. November wurde der Polizeiposten Maulbronn informiert.

Die Ermittlungen laufen wegen des Anfangsverdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung gegen unbekannte Täter. Diese Formulierung beschreibt den derzeitigen Ermittlungsstand; sie ist weder ein Nachweis für einen bestimmten Tatablauf noch für eine verantwortliche Person. Die Polizei nennt auch keinen konkreten Ausgabeort des betroffenen Riegels.

Die Warnung bleibt räumlich und zeitlich begrenzt

Der bekannte Fund betrifft eine Süßigkeit aus der Halloween-Nacht in Illingen. Aus der Meldung lässt sich weder ableiten, dass bestimmte Produkte eines Herstellers allgemein betroffen sind, noch dass in der Region weitere manipulierte Süßigkeiten im Umlauf sind. Einen Rückruf gibt es nicht.

Praktisch heißt das: verbliebene Halloween-Süßigkeiten prüfen, Auffälliges nicht essen, Fundstück und Verpackung sichern und die Polizei informieren. Zugleich sollten unbestätigte Behauptungen nicht weiterverbreitet werden. Neue Erkenntnisse, weitere bestätigte Fälle oder eine Eingrenzung des Ausgabeorts würden die Bewertung verändern; dazu lagen bei Veröffentlichung der Polizeimeldung noch keine Angaben vor.

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Polizeipräsidium Pforzheim, 3. November 2026: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/137462/6382959

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