Mehr Schutz für Mieter
Die stetig steigenden Mieten, besonders in Ballungszentren, machen bezahlbares Wohnen für viele zur Herausforderung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will genau hier ansetzen und plant eine Verschärfung der Regeln für Kurzzeitmietverträge und möblierte Wohnungen.
Möbelzuschlag muss Zeitwert widerspiegeln
Künftig sollen Vermieter den Zuschlag für Möbel in Mietverträgen separat ausweisen müssen. Dieser Aufschlag am Zeitwert der Einrichtungsgegenstände orientieren und angemessen sein. Für voll möblierte Wohnungen ist eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete im Gespräch.
Befristete Verträge nur bei Bedarf
Auch bei Kurzzeitmieten soll es strenger zugehen. Eine Höchstgrenze von maximal sechs Monaten ist geplant. Zudem soll ein solcher Vertrag nur noch möglich sein, wenn der Mieter einen triftigen Grund vorweisen kann – beispielsweise eine befristete Arbeitsstelle oder ein Praktikum.
Mieterbund sieht dringenden Handlungsbedarf
Der Deutsche Mieterbund e.V. bestätigt die Missstände und berichtet von zahlreichen Fällen unrechtmäßiger Kurzzeitvermietungen und überteuerter möblierter Wohnungen. „Bei Kurzzeitmieten gilt weder Mietpreisbremse noch Kündigungsschutz”, kritisiert Jutta Hartmann vom Mieterbund. Langfristig sei eine offensive Mieten- und Wohnungsbaupolitik nötig, um den Markt zu entspannen.
Mietpreisbremse oft umgangen
Rechtsunsicherheiten bei der Kurzzeitvermietung und möblierten Wohnungen tragen dazu bei, dass die Mietpreisbremse umgangen werden kann. Fakt ist: Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland, gerade in den Metropolen, bleibt angespannt. Angebotsmieten stiegen zuletzt wieder deutlich an.

