Eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg stellt einen Präzedenzfall dar: Zehn Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ wurden wegen der Blockade des Hamburger Flughafens zu einer Schadenersatzzahlung von insgesamt 403.137,68 Euro an die Lufthansa-Gruppe verurteilt. Dies geht aus einem schriftlich ergangenen Urteil (Az.: 325 O 168/24) hervor, über das die „Bild“ berichtete.
Die Verurteilung erfolgte, nachdem die zehn Personen am Morgen des 13. Juli 2023 durch den Zaun des Flughafens eingebrochen waren, was den gesamten Flugbetrieb zum Erliegen brachte. Sollten die Beklagten die geforderte Summe nicht entrichten, drohen ihnen bis zu zwei Jahre Ordnungshaft. Auch die kompletten Verfahrenskosten, die bei einem Streitwert von 700.000 Euro liegen, müssen von den Aktivisten getragen werden.
Große Auswirkungen auf den Flugverkehr
Die Aktion hatte weitreichende Folgen für den Luftverkehr: 57 Flüge der Lufthansa-Gruppe fielen an diesem Tag aus, wovon allein 8.500 Passagiere der Tochtergesellschaften Eurowings, Swiss, Austrian und Brussels Airlines betroffen waren. Die Klage wurde im Namen der Lufthansa durch deren Tochter Eurowings eingereicht.
Das Gericht begründete sein Urteil mit einem „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“. Der zugesprochene Schadenersatz deckt verschiedene Posten ab, darunter Ersatzzahlungen an betroffene Passagiere, Kosten für Verspätungen, gestiegene Kerosinausgaben sowie entgangenen Gewinn.
Mögliche Klagewelle erwartet
Das Urteil aus Hamburg könnte weitreichende Konsequenzen haben und als Muster für weitere Verfahren dienen. Berichten zufolge haben auch andere Flughäfen, wie der Flughafen Düsseldorf nach einer ähnlichen Aktion, sowie Fluggesellschaften wie Condor und Tuifly, Klagen erwogen oder angekündigt. Bundesweit warteten Flughäfen und Fluggesellschaften auf dieses Hamburger Urteil, um eigene rechtliche Schritte zu prüfen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
