Streit um 65-Prozent-Regel eskaliert
Die Grünen sind alarmiert über mögliche Verschiebungen bei der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes. Michael Kellner, Sprecher der Energiepolitik-Fraktion, warnte die Bundesregierung in der „Rheinischen Post“ eindringlich davor, die geltende 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizen aufzugeben. Seine Sorge: Eine Abschwächung würde die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, insbesondere Gas, zementieren und Hausbesitzer sehenden Auges in eine steigende Kostenfalle führen.
„Die Heizungsbauer sind längst weiter als unsere Regierung“, betonte Kellner und verwies auf die Branchen, die bereit für eine umfassende Modernisierungsoffensive seien. Die Botschaft ist klar: Bei der Wärmeversorgung sollte Deutschland weder von globalen politischen Einflüssen noch von Preisschwankungen etwa bei amerikanischem oder russischem Gas abhängig sein. Die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen ist für die Grünen nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, sondern auch der wirtschaftlichen und geopolitischen Stabilität.
Wärmepumpen-Verband fordert Verlässlichkeit
Auch die Industrie blickt gespannt auf die politischen Entscheidungen und fordert klare Linien. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, appellierte an die Bundesregierung, „sinnvolle und funktionierende Regelungen“ beizubehalten. Die aktuelle Einstellung des Marktes auf das Gebäudeenergiegesetz sei deutlich sichtbar: Die Wärmepumpe sei bereits auf dem besten Weg, 2025 das meistverkaufte Heizsystem zu werden. Das verdeutliche, dass Handwerk, Industrie und viele Verbraucher die Richtung des Gesetzes verstanden und angenommen hätten. Sabel sieht in der Umstellung des Gebäudesektors zudem ein „erhebliches Potenzial für wirtschaftliches Wachstum aus heimischer Wertschöpfung“.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD eine Abschaffung des Heizungsgesetzes und dessen Ersetzung durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz vereinbart. Kernpunkt des umstrittenen Gesetzes ist die Vorgabe, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ob diese zentrale Vorschrift auch im Nachfolgeregulierungsgesetz Bestand haben wird, ist derzeit noch Gegenstand intensiver Verhandlungen.
