Neue Regeln für Freizeitfahrzeuge

Gasprüfung Pflicht ab 19. Juni: Camper aufgepasst – Das ändert sich jetzt für Sie!

Es ist eine Nachricht, die alle Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen aufhorchen lässt: Ab dem 19. Juni 2025 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft, die die Sicherheit auf Reisen und Campingplätzen erhöhen soll. Wer ein Freizeitfahrzeug mit einer Flüssiggasanlage betreibt, muss diese dann verbindlich alle zwei Jahre überprüfen lassen. Diese Regelung, verankert im § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), beendet eine einjährige Übergangsfrist. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder.
Gasprüfung Pflicht ab 19. Juni: Camper aufgepasst – Das ändert sich jetzt für Sie!
Gasprüfung Pflicht ab 19. Juni: Camper aufgepasst – Das ändert sich jetzt für Sie!
Foto: DVFG / AdobeStock

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Doch keine Panik! Wir von insidebw.de haben alle wichtigen Fakten für Sie zusammengetragen, damit Sie bestens informiert sind. Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG), stand uns Rede und Antwort.

Was genau bedeutet die neue Prüfpflicht?

Die vielleicht wichtigste Nachricht zuerst: „Ja! Die Pflicht zur Gasprüfung gilt erstmals nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen“, stellt Lau klar. Diese Anlagen müssen alle zwei Jahre gecheckt werden. Eine Prüfung ist ebenfalls „vor der erstmaligen Inbetriebnahme“ sowie nach prüfpflichtigen Umbauten „vor der Wiederinbetriebnahme“ fällig. Wichtig zu : „Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung und damit unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU)“, so der Experte.

Flexibilität für Camper: Prüfung auch unterwegs möglich

Für viele Camper eine Erleichterung: „Ja! Anerkannte Sachkundige können die Gasprüfung auch auf dem Campingplatz vornehmen.“ Sie müssen also nicht zwingend eine Werkstatt aufsuchen. Doch was passiert, wenn man die Fristen versäumt? „Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Freizeitfahrzeugs nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, erklärt Lau. Die Bußgelder sind gestaffelt: 15 Euro bei einer Überziehung von mehr als zwei bis vier Monaten, 25 Euro bei mehr als vier bis acht Monaten und 60 Euro bei über acht Monaten.

geht vor: Darum ist der Check so wichtig

Der professionelle Check dient vor allem einem Ziel: „Die Gasprüfung ist eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen in Freizeitfahrzeugen sicher betreiben zu können“, betont Markus Lau. „Der professionelle Check schützt Personen in und außerhalb des Fahrzeugs vor den Gefahren eines defekten Gasgeräts oder einer undichten Anlage.“

So läuft die Gasprüfung ab – Ein Blick hinter die Kulissen

Anerkannte Sachkundige nehmen die gesamte Gasanlage unter die Lupe. Dabei achten sie auf drei Kernbereiche:

  1. Sichtprüfung: Hier werden der Zustand von Druckreglern und Gasschläuchen (z.B. auf Risse), deren Austauschfristen sowie Korrosion an Rohrleitungen kontrolliert. Auch die Abgasführungen von Heizung, Boiler und Backofen werden geprüft, um sicherzustellen, dass keine Abgase in den Wohnraum gelangen. Im Flaschenaufstellraum werden Halterungen, Bodenöffnungen und Warnhinweise gecheckt.
  2. Funktionsprüfung: Die eingebauten Geräte wie Kochfeld, Kühlschrank und Heizung werden in Betrieb genommen. Dabei überprüfen die Sachkundigen unter anderem Flammenfarbe und -verhalten sowie die Zündsicherung an jedem Brenner. Diese sorgt dafür, dass die Gaszufuhr automatisch stoppt, wenn die Flamme erlischt. Auch die Absperrarmaturen werden kontrolliert.
  3. Prüfbescheinigung: Nach bestandener Prüfung wird das Ergebnis in der gelben Prüfbescheinigung vermerkt und eine neue Prüfplakette am Fahrzeug angebracht. Sie ist der offizielle Nachweis für eine intakte Gasanlage.

Was nicht unter die Prüfpflicht fällt

Gute für alle, die gerne mobil grillen oder kochen: „Nein! Die Verpflichtung gilt nur für die Flüssiggasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen. Mobile Gasgrills oder Kartuschenkocher, die im Freizeitfahrzeug transportiert werden, sind nicht Bestandteil der Gasanlage und fallen daher nicht unter die Prüfpflicht“, erläutert der DVFG-Experte.

Wer darf die Gasprüfung durchführen?

Die Prüfung darf nur von „anerkannten Sachkundigen“ vorgenommen werden. Das sind beispielsweise Angestellte von Prüforganisationen, Wohnmobilhändlern, Kfz-Werkstätten oder SHK-Fachbetrieben. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines G 607-Lehrgangs an der Deutschen Flüssiggas Akademie und regelmäßige Weiterbildungen.

Über das DVFG-Portal für die Gasprüfung in Wohnwagen und Wohnmobilen finden Camper einfach Prüferinnen und Prüfer in ihrer Nähe: gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de

Wichtige Information zu Flüssiggas: Flüssiggas (LPG), bestehend aus Propan, Butan und deren Gemischen, wird bereits unter geringem Druck flüssig. Es verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Erneuerbare Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Es wird vielfältig eingesetzt: zum Heizen, Kühlen, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie, Landwirtschaft und im Freizeitbereich.

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