E-Scooter und Fahrräder sind aus den deutschen Städten nicht mehr wegzudenken. Doch mit der wachsenden Beliebtheit steigt auch die Unsicherheit über die rechtlichen Konsequenzen bei Fehlverhalten. Was viele nicht wissen: Ein Fehltritt kann schnell sehr teuer werden und sogar den Autoführerschein kosten. ARAG-Experten haben nun auf Basis aktueller Gerichtsurteile die wichtigsten Fakten zusammengefasst.
Generelles Fahrverbot nach Drogen- oder Alkoholfahrt?
Ein generelles Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter zu nutzen, ist nicht ohne Weiteres möglich. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass ein solches Verbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Bewegungsfreiheit darstellen kann. Im konkreten Fall wurden ein Radfahrer unter Alkoholeinfluss und ein E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss kontrolliert. Da beide keinen Führerschein besaßen, wollte die Behörde ihnen das Fahren generell verbieten. Die Richter sahen hierfür jedoch keine ausreichende gesetzliche Grundlage in der Fahrerlaubnis-Verordnung (Az. 16 B 1234/24 und 16 B 5678/24).
Führerscheinentzug bei Trunkenheit am Lenker
Die Antwort ist ein klares Ja. E-Scooter werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Das bedeutet: Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille fährt, gilt als absolut fahruntüchtig. Dies führt laut ARAG Experten in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm bestätigt diese strenge Linie. Ein Mann, der mit über 1,5 Promille nachts seine Freundin auf einem Miet-Roller heimbringen wollte, wurde zunächst zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte erfolgreich Revision ein. Die höhere Instanz befand, dass bei einer solchen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich der Führerschein entzogen werden muss. Der Fall wurde zur Klärung möglicher außergewöhnlicher mildernder Umstände an das Amtsgericht zurückverwiesen (Az.: 1 ORs 70/24).
Vorfahrt für Fußgänger
Auf kombinierten Fuß- und Radwegen gilt: Fußgänger haben Vorrang. Das Oberlandesgericht Koblenz stellte klar, dass Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern ihre Geschwindigkeit und Fahrweise anpassen müssen, um Fußgänger weder zu behindern noch zu gefährden. Dies beinhaltet die Pflicht, durch Warnsignale oder Blickkontakt eine Verständigung zu suchen. Reagiert ein Fußgänger nicht, muss der Fahrer notfalls bis zum Stillstand abbremsen, um eine Gefährdung auszuschließen (Az.: 12 U 692/18).

