Welche Versicherung greift wann?
- Privathaftpflichtversicherung: Wer unbeabsichtigt einen Virus weiterleitet und dadurch einen Dritten schädigt, könnte durch die private Haftpflicht abgesichert sein. Sie wehrt zudem unberechtigte Schadensersatzforderungen ab.
- Hausratversicherung: Einige Verträge beinhalten Schutz beim Onlinebanking und erstatten Schäden durch gestohlene Daten, etwa wenn Unbefugte im Namen des Opfers online einkaufen.
- Rechtsschutzversicherung: Falls es zu einem Rechtsstreit durch Internetbetrug kommt, können die Kosten – je nach Vertrag – übernommen werden.
Doch Vorsicht: „Die Angebote in den verschiedenen Versicherungssparten sind aufgrund großer Leistungsunterschiede schwer vergleichbar“, erklärt Anna Follmann von der Verbraucherzentrale. Wichtig sei es, genau zu prüfen, welche Schadensfälle in welcher Höhe abgedeckt sind.
Bank haftet nur unter bestimmten Bedingungen
Wird das Konto durch einen Phishing-Angriff leergeräumt, haftet in vielen Fällen die Bank als Zahlungsdienstleister. Doch es gibt Ausnahmen: „Wer jedoch grob fahrlässig etwa bei der Verwahrung der PIN gehandelt hat, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Erstattung“, warnt Follmann.
So schützen sich Verbraucher
Um im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, setzen Versicherungen meist voraus, dass grundlegende Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Dazu zählen:
- Regelmäßige Systemupdates und ein aktueller Virenschutz
- Sichere Passwörter und vorsichtiger Umgang mit Daten
- Beachtung der Sicherheitstipps der Bank
- Regelmäßige Kontrolle des eigenen Kontos
Ist eine spezielle Cyberversicherung nötig?
Eine separate Cyberversicherung für Privatpersonen ist oft nicht erforderlich. Vor dem Abschluss sollte geprüft werden, welche Risiken bereits über bestehende Versicherungen gedeckt sind. Erst wenn Lücken bleiben, könnte eine zusätzliche Police sinnvoll sein.
Aktuelle Testberichte zu Cyberversicherungen gibt es bei Stiftung Warentest: www.test.de.