Die Bundesnetzagentur hat die Ausgestaltung ihrer Entwürfe für den sogenannten NEST-Prozess abgeschlossen. Mit dieser Finalisierung legt die Behörde einen aktualisierten Rahmen für die Netzanreizregulierung vor, wie das „Handelsblatt“ berichtete. Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, äußerte sich gegenüber der Zeitung zu den Neuerungen: „Wir schaffen ein attraktives Umfeld für Investitionen und begrenzen die Kosten auf das notwendige Maß.“ Er betonte zudem, dass die getroffenen Entscheidungen „fachlich gut vertretbar“ seien.
Im Vergleich zu einer vorherigen Version, die im Juni veröffentlicht worden war, wurden drei wesentliche Änderungen vorgenommen. Eine dieser Anpassungen betrifft den sogenannten Opex-Aufschlag. Dieser ermöglicht künftig allen Netzbetreibern, einschließlich kleinerer Akteure, ein Ansteigen von Betriebskosten innerhalb einer Regulierungsperiode. Zuvor sollten kleinere Netzbetreiber von dieser Neuerung ausgenommen sein.
Des Weiteren plant die Bundesnetzagentur, die Anforderungen an die Mindesteffizienz für Netzbetreiber anzuheben. Der Wert soll von bisher 60 Prozent auf 70 Prozent steigen, was einen erhöhten Fokus auf die Effizienz der Betriebe legt.
Die dritte Anpassung sieht vor, dass real gezahlte Zinsen auf Fremdkapital bei der Kostenermittlung der Netzbetreiber berücksichtigt werden dürfen. Diese Maßnahme soll eine präzisere und realistischere Abbildung der anfallenden Finanzierungskosten ermöglichen.
Die Bundesnetzagentur wird die Festlegungen zu den Verfahren RAMEN Strom und RAMEN Gas, Strom-NEF und Gas-NEF noch diese Woche an den Länderausschuss übermitteln. Diese Verfahren bilden Teilstücke des umfassenderen NEST-Prozesses. Der Länderausschuss wird voraussichtlich am 13. November über die Herstellung seines Benehmens entscheiden. Die vollständige NEST-Reform soll zum Jahreswechsel wirksam werden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

