Die Drohnenabwehr sei eine sicherheitspolitische Kernaufgabe, jedoch sei bei Angriffen im Inneren die Polizei zuständig, so Hubig in der „Welt am Sonntag“. Der Rechtsrahmen werde bei Bedarf angepasst, aber Einsätze der Bundeswehr im Inneren seien aus guten Gründen nur in sehr engen Grenzen zulässig und dies solle auch so bleiben.
Speicherpflicht für IP-Adressen kommt
Gleichzeitig kündigte Hubig eine baldige Speicherpflicht für IP-Adressen an. Sie sieht dringenden Handlungsbedarf angesichts der „Flut von Kinderpornografie“ im Internet. IP-Adressen seien häufig der einzige Ansatzpunkt, um Täter zu identifizieren. Derzeit müssten Staatsanwaltschaften zu oft Ermittlungen einstellen, weil die Zuordnung von IP-Adressen zum Tatzeitpunkt nicht möglich sei.
Die Ministerin hält eine dreimonatige Speicherpflicht von IP-Adressen und Portnummern für vertretbar, da damit keine Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten und es sich nicht um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff handele. Der Gesetzentwurf sei „fast fertig“.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)