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Bund der Steuerzahler: Steuerskandal im Bodenseekreis – 800.000 Euro für ein Geisterhotel!

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Chronologie eines Desasters

Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 suchte der Landkreis Bodenseekreis händeringend nach Unterkünften. Das ehemalige Hotel Adler in Sipplingen schien geeignet: zentral gelegen, mit langer Historie und ausreichend Platz. Im März 2016 wurde der Mietvertrag unterschrieben – ohne Ausstiegsklausel. Neun Jahre lang, bis zum 28. Februar 2025, sollte der Landkreis 6.400 Euro Kaltmiete pro Monat zahlen.

Doch schon bald zeigten sich erste Probleme. Das Gebäude wies gravierende baurechtliche Mängel auf. Fluchtwege und Brandschutzmauern fehlten, die Bausubstanz war marode. Ein Gutachten bezifferte die Sanierungskosten auf 532.600 Euro – eine Summe, die den Mietvertrag deutlich überstieg.

Vertragsfalle ohne Ausweg

Statt das Hotel zu sanieren und die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten, entschied sich der Landkreis gegen die Nutzung. Der Mietvertrag lief jedoch weiter – ein kostspieliges Fiasko. Jahr für Jahr flossen 80.000 Euro Steuergelder in ein leeres Gebäude, ohne dass es einen einzigen Flüchtling beherbergte.

Die Kostenspirale dreht sich

Die Öffentlichkeit erfuhr erst Jahre später von dem skandalösen Fall. Der Südkurier klagte auf Offenlegung der Mietkosten und deckte die horrenden Summen auf. Bis Mai 2021 beliefen sich die Gesamtkosten auf 487.931 Euro.

Um den finanziellen Schaden zu begrenzen, versuchte der Landkreis, den Mietvertrag zu kündigen. Doch die Eigentümer des Hotels zeigten sich wenig kompromissbereit. Die einzige Möglichkeit: eine Abstandszahlung in Höhe von 288.000 Euro – genau die Summe, die bis zum regulären Ende des Mietvertrags an Kaltmiete angefallen wäre.

Versagen auf ganzer Linie

Der Fall des Hotels Adler in Sipplingen ist ein Paradebeispiel für grobe Fahrlässigkeit und mangelnde Kontrolle im Umgang mit Steuergeldern. Die Verantwortlichen des Landkreises versäumten es, das Gebäude vor Vertragsabschluss gründlich zu prüfen und unterschrieben einen Mietvertrag ohne Ausstiegsklausel.

Lehren aus dem Debakel?

Um ähnliche Fehlentscheidungen in Zukunft zu vermeiden, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Gründliche Prüfung von Objekten vor der Anmietung: Beauftragung von Sachverständigen, Einholung von Kostenvoranschlägen und Prüfung der Bausubstanz.
  • Vertragsgestaltung mit Augenmaß: Ausstiegsklauseln vereinbaren, um bei unvorhergesehenen Problemen flexibel reagieren zu können.
  • Transparenz und Kontrolle: Regelmäßige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Projekten, Veröffentlichung von Kosten und Entscheidungen.

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Verantwortung und Konsequenzen

Die Vorgänge rund um das Hotel Adler in Sipplingen, die Gemeinde am Bodensee die rund vier Millionen Menschen in Baden-Württemberg mit Wasser beliefert, werfen einen Schatten auf die Verwaltungspraxis. Eine Summe von 800.000 Euro an Steuergeldern wurde für ein Projekt ausgegeben, das letztendlich keinen Nutzen für die geplante Flüchtlingsunterbringung brachte. Diese finanzielle Fehlleistung erfordert eine kritische Auseinandersetzung mit den Entscheidungsträgern und zwingt zur Reflexion, um derartige Missstände in Zukunft zu vermeiden. Es ist unabdingbar, Verantwortung zu übernehmen und Prozesse zu etablieren, die eine Wiederholung solcher kostspieligen Irrtümer verhindern.

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