Entlastung für die Gastronomie

Bürokratieabbau: Baden-Württemberg reformiert Gaststättenrecht – Was sich für Gründer und Betriebe jetzt ändert

Der Ministerrat hat ein neues Gaststättengesetz auf den Weg gebracht, das einen radikalen Bürokratieabbau verspricht. Das Kernstück: Die alte Erlaubnispflicht fällt weg und wird durch ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt. Für die Branche bedeutet das eine jährliche Entlastung in Millionenhöhe.
Bürokratieabbau: Baden-Württemberg reformiert Gaststättenrecht – Was sich für Gründer und Betriebe jetzt ändert
Bürokratieabbau: Baden-Württemberg reformiert Gaststättenrecht – Was sich für Gründer und Betriebe jetzt ändert
Bild. inisdebw.de / AI

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Der Weg zur eigenen Bar, zum Café oder Restaurant in wird bald deutlich einfacher. Die Landesregierung hat eine umfassende Novellierung des Gaststättengesetzes beschlossen und bringt diese nun in den Landtag ein. Ziel ist es, Hürden abzubauen, Kosten zu senken und die Gründung eines Betriebs massiv zu beschleunigen.

Von der Erlaubnis zur einfachen Anzeige: Das ändert sich konkret

Das Herzstück der Reform ist die Abschaffung des bisherigen, oft langwierigen Erlaubnisverfahrens. Wer künftig eine Gaststätte eröffnen möchte, muss nicht mehr einen umfangreichen Antrag mit zahlreichen Unterlagen stellen. Stattdessen genügt eine einfache Anzeige, die direkt mit der allgemeinen Gewerbeanzeige zusammenfällt. Ein einziger digitaler Vorgang soll genügen.

Damit entfallen auch die präventive Zuverlässigkeitsüberprüfung des Betreibers und die raum- und ortsbezogene Prüfung bei Alkoholausschank durch die Gaststättenbehörde. Dies entkoppelt das Gaststättenrecht von anderen Rechtsgebieten wie dem Baurecht und vermeidet teure und zeitintensive Doppelprüfungen. Die fachrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten anderer Behörden, etwa im Bau- oder Lärmschutz, bleiben davon unberührt.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betont den Nutzen der Neuregelung: „Mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes schaffen wir ein schlankes und effektives Regelwerk. Damit setzen wir den Auftrag aus der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg um und entlasten die Gastronomie und auch die Verwaltung.“

Spürbare finanzielle Entlastung für Betriebe und Verwaltung

Die Auswirkungen der Reform sind auch in Zahlen messbar. Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums und des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg führt das neue Gesetz zu einer jährlichen Entlastung von rund 9,75 Millionen Euro für die Gastronomiebetriebe. Die Verwaltungsbehörden sparen sich ihrerseits Arbeit im Wert von rund 3,5 Millionen Euro pro Jahr.

Staatsminister Jörg Krauss sieht darin den Erfolg einer gemeinsamen Anstrengung: „Die Novellierung des Landesgaststättengesetzes zeigt, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Ziel führen und das Format der Entlastungsallianz erfolgreich ist. […] Ich freue mich für die Gastronomiebetriebe, die wir mit dem neuen Landesgaststättengesetz direkt und spürbar entlasten. Zugleich können wir damit hoffentlich auch Menschen für diese Branche motivieren.“

Auch für Feste und Veranstaltungen wird es einfacher: Die sogenannte „Gestattung“, eine temporäre Erlaubnis für besondere Anlässe, entfällt ebenfalls und wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt.

Mehr Eigenverantwortung durch moderne Unterrichtung

Mit dem Wegfall der präventiven Kontrolle steigt die Eigenverantwortung der Gewerbetreibenden. Um diese zu stärken, wird die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung zur Pflicht. Dies gilt für alle zukünftigen Betreiber im stehenden Gewerbe, die nicht bereits über eine berufliche oder wissenschaftliche Qualifikation im Lebensmittelrecht verfügen.

Die Unterrichtung selbst wird modernisiert. Die zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) werden künftig nicht nur lebensmittelrechtliche Vorschriften vermitteln, sondern auch andere relevante Themen für den Gaststättenbetrieb behandeln.

Ein Gesetz im Konsens

Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis der 2024 ins Leben gerufenen „Entlastungsallianz für Baden-Württemberg“. Wichtige Branchenvertreter wie der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e. V. und der Bäckerinnungsverband Baden-Württemberg e. V. wurden von Anfang an eingebunden. In einer Anhörungsrunde im Mai 2025 stieß der Kernpunkt der Reform – der Wechsel vom Erlaubnis- zum Anzeigeverfahren – auf breite Zustimmung.

Der Gesetzentwurf wird nun im Herbst 2025 im Landtag beraten. Ein Inkrafttreten wird für Anfang 2026 erwartet.

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