Kampfsportgruppe „Knockout 51“ bleibt kriminelle Vereinigung – Neue Strafdebatten für einzelne Angeklagte.

BGH bestätigt Urteile gegen Nazi-Kampfsportler – Aber Revision hat Teilerfolg

BGH bestätigt Urteile gegen Nazi-Kampfsportler – Aber Revision hat Teilerfolg
Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile gegen vier Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ weitgehend bestätigt. Die Richter in Karlsruhe sahen keine Rechtsfehler in den Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Körperverletzung. Eine Einstufung als Terrororganisation scheiterte jedoch, auch wenn die Revision des Generalbundesanwalts in Einzelfällen zu Nachverhandlungen führt.

Kein Terror, aber kriminell

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen gegen vier Männer wegen ihrer Beteiligung an der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ fast vollständig bestätigt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Demnach bleiben die Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und teils gefährlicher Körperverletzungen bestehen.

Die Gruppe, die 2019 in Eisenach gegründet wurde, setzte auf Gewalt. „Knockout 51“ rekrutierte sich aus zehn bis 15 Mitgliedern, die gezielt Menschen aus dem politischen Gegner-Spektrum, sowie Polizisten und Leute aus dem „asozialen Milieu“ angriffen. Kampfsport diente dabei als Vorbereitung für reale Gewalt.

Generalbundesanwalt scheitert mit Terror-Einstufung

Der Generalbundesanwalt hatte auf eine Einstufung als terroristische Vereinigung gehofft. Diese Argumentation folgte der BGH jedoch nicht. Dennoch gibt es für den Generalbundesanwalt Teilerfolge: Bei einem Angeklagten wird die Strafbarkeit wegen eines schwereren Waffendelikts neu geprüft. Bei einem anderen muss die Jugendstrafe neu bemessen werden, da der Rahmen zu niedrig angesetzt war.

Ein Strafsenat des Oberlandesgerichts Thüringen muss sich nun erneut mit dem Schuldspruch gegen einen der Angeklagten befassen. Für zwei weitere Angeklagte müssen die Strafen neu festgesetzt werden.