Samen neben Alltagsartikeln
Der Verkauf von Cannabissamen in mehr als 250 Discounter-Märkten stößt auf Kritik von Hendrik Streeck (CDU), dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung. „Wir haben mit dem Cannabisgesetz die Möglichkeit, dass Cannabissamen im Discounter verkauft werden können, neben ganz normalen Alltagsgegenständen“, sagte Streeck den Sendern RTL und ntv sowie dem „Stern“.
Normalität und Kontrollverlust
Diese Entwicklung sei zwar rechtlich möglich, aber nicht gut, so Streeck. Es vermittle den Eindruck, als sei der Anbau von Cannabis zu Hause etwas ganz Normales. Dies berge die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche leichter zu Cannabiskonsum gelangen könnten, „weil es einfach zu Hause steht und keiner hier den Konsum und den Anbau und die Ernte von Cannabis kontrolliert“.
Rechtliche Grauzone beim Anbau
Der CDU-Politiker sieht zudem eine rechtliche Grauzone. „Es gibt keine Begrenzung für den Verkauf von Cannabissamen. Sehr wohl gibt es aber eine Begrenzung für den Anbau. Nicht mehr als drei Cannabispflanzen dürfen angebaut werden“, erklärte Streeck. Die Verantwortung dafür liege jedoch nicht beim Discounter. Diejenigen, die Pflanzen anbauen, müssten sich darüber im Klaren sein, dass sie nicht mehr als drei Pflanzen züchten dürfen. (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)