Gesetzesänderung der Bundespolizei

Berlin: Polizeigewerkschaft begrüßt Novelle des Bundespolizeigesetzes

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert sich positiv zur geplanten Novellierung des Bundespolizeigesetzes, die vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Besonders die Aufnahme der Drohnenabwehr wird als notwendig und zeitgemäß bewertet. Auch die Anpassung der Befugnisse an aktuelle Gegebenheiten findet dabei Zuspruch.
Berlin: Polizeigewerkschaft begrüßt Novelle des Bundespolizeigesetzes
Berlin: Polizeigewerkschaft begrüßt Novelle des Bundespolizeigesetzes
Polizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Gewerkschaft der (GdP) hat die vom Bundeskabinett verabschiedete Novellierung des Bundespolizeigesetzes positiv aufgenommen. Andreas Roßkopf, GdP-Vorsitzender für den Bereich Bundespolizei, betonte gegenüber der „Rheinischen Post“ am Donnerstag die Notwendigkeit und Zeitgemäßheit der der Drohnenabwehr. Er wies jedoch auch darauf hin, dass dies einen erheblichen Anstieg des Personal- und Sachhaushaltes zur Folge haben wird.

Roßkopf hob hervor, dass die Verabschiedung der Novelle ein „absolut notwendiger Schritt“ sei. Das mehr als 30 Jahre alte Gesetz müsse dringend an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Insbesondere die Befugnisse zur Onlinedurchsuchung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sowie die Rechte zur Befragung und für Kontrollen in Waffenverbotszonen wurden von der GdP positiv bewertet. Gleichzeitig sprach sich die Gewerkschaft für eine regelmäßige und zeitnahe Evaluierung der Änderungen aus, um deren Wirksamkeit und Angemessenheit kontinuierlich zu überprüfen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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