Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter hat sich für eine Überprüfung der AfD auf ein mögliches Verbotsverfahren ausgesprochen. Seine Forderung knüpft an eine Rede von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier an, der am Sonntag in seinem Berliner Amtssitz über die „Ultima Ratio“ der wehrhaften Demokratie sprach.
Kiesewetter erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“: „Da ich schon lange ein Überprüfungsverfahren wegen der Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der klar ersichtlichen Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung fordere, wäre es gut, wenn auch die Union ihre ablehnende Haltung aufgibt.“ Er merkte an, dass in der Union niemand offen darüber spreche und stattdessen ein „falsches Framing eines Verbotsverfahrens“ verwendet werde. Eine Überprüfung sei jedoch auch angesichts wiederholter Vorwürfe des Landesverrats folgerichtig.
Nach Kiesewetters Einschätzung erlaubt das Grundgesetz eine Überprüfung einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht, wenn Inhalte und Ziele darauf abzielen, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Er sieht „etliche Anzeichen, dass dies bei der AfD der Fall sein kann“, was auch durch den Verfassungsschutz bestätigt werde.
Auch aus der SPD kommen ähnliche Forderungen. Thüringens Innenminister Georg Maier äußerte gegenüber derselben Zeitung die Hoffnung, „dass in der Union endlich auch die Erkenntnis reift, dass es sich bei der AfD um eine völkisch-nationalistische Bewegung handelt, die darauf ausgerichtet ist, unsere Demokratie von innen zu zerstören.“ Maier betonte, dass eine rein inhaltliche Auseinandersetzung „bei Weitem nicht mehr ausreicht, die Demokratie zu schützen“. Er verwies auf Artikel 21 des Grundgesetzes, der seiner Meinung nach eine Verpflichtung und nicht nur eine Möglichkeit darstelle, dies zu tun. „Es ist keine `Kann`-Regel.“
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

