In einer Mitteilung vom 24. September heißt es wörtlich: „Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gerresheimer Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat.“ Im Fokus stehen dabei laut BaFin insbesondere Umsatzerlöse aus sogenannten „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen – also Geschäfte, bei denen der Kunde die Ware zwar bestellt, der Hersteller sie aber noch nicht ausgeliefert hat.
Die Reaktion an der Börse ist heftig: Die Gerresheimer-Aktie verliert zeitweise über 34 Prozent an Wert und rauscht damit ans Ende des MDAX. Damit setzt sich eine Abwärtsspirale fort, die bereits durch wiederholte Gewinnwarnungen und gescheiterte Übernahmegespräche mit Private-Equity-Investoren ausgelöst wurde.
Noch im Sommer hatte der aktivistische Investor Active Ownership Capital einen größeren Anteil an Gerresheimer übernommen – offenbar in der Hoffnung auf eine strategische Neuausrichtung. Die nun publik gewordene BaFin-Prüfung könnte diese Pläne jedoch deutlich erschweren.
Gerresheimer selbst zeigte sich in einer Stellungnahme überzeugt, dass man sich bei der Umsatzrealisierung im Einklang mit den geltenden Vorschriften bewegt habe. Das Unternehmen kündigte eine „vollumfängliche Kooperation“ mit der Finanzaufsicht an.
Anleger reagieren dennoch verunsichert. Die Kombination aus Kursverfall, regulatorischer Prüfung und gescheiterten Restrukturierungsansätzen hinterlässt einen tiefen Vertrauensschaden. Marktteilnehmer warnen derzeit davor, ins „fallende Messer“ zu greifen – erst wenn das Ergebnis der BaFin-Prüfung vorliegt, könnten fundierte Entscheidungen getroffen werden.