Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat in diesem Jahr eine bemerkenswerte Reduzierung der automatischen Widerrufsprüfungen von Asylbescheiden vorgenommen. Diese Entwicklung bedeutet eine Abkehr von der Praxis früherer Jahre, in denen deutlich mehr Verfahren zur Überprüfung des Schutzstatus eingeleitet wurden. Die Faktenlage, basierend auf Informationen der „Welt am Sonntag“, unterstreicht diesen Trend eindringlich.
Zwischen Januar und August 2025 wurden lediglich rund 16.000 neue Widerrufsprüfungsverfahren eingeleitet, während im gleichen Zeitraum knapp 34.000 Verfahren abgeschlossen werden konnten. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 lag die Zahl der neu eingeleiteten Verfahren noch bei 117.000. Diese signifikante Reduzierung betrifft vor allem Personen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak, Nationen, die traditionell einen hohen Anteil an Schutzsuchenden in Deutschland stellen.
Die Ergebnisse der abgeschlossenen Verfahren zeigen, dass in der überwiegenden Mehrheit der Fälle der Schutzstatus bestätigt wurde: In 31.992 Fällen behielten die Betroffenen ihren Schutzstatus, wohingegen es in 1.823 Fällen zu einem Widerruf oder einer Rücknahme kam. Dies bedeutet, dass in weniger als sechs Prozent der überprüften Fälle der Schutzstatus entzogen wurde, was auf einen weiterhin bestehenden Schutzbedarf für die Mehrheit der Betroffenen hindeutet.
Eine detaillierte Begründung seitens des Bamf für die Eröffnung individueller Prüfungsverfahren bleibt weiterhin aus. Die Behörde argumentiert, dass die individuellen Lebensgeschichten der Schutzsuchenden eine solche Komplexität aufweisen, die eine Kategorisierung oder pauschale Begründung unmöglich macht. Daher führt das Bamf keine Statistiken darüber, ob spezifische Umstände wie Heimatreisen, begangene Straftaten oder Meldungen von Sicherheitsbehörden als Auslöser für eine Prüfung dienen.
Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass insbesondere Heimatreisen den Flüchtlingsstatus grundsätzlich infrage stellen können, da das Gesetz davon ausgeht, dass kein Schutzbedarf mehr besteht, wenn Betroffene in ihr Herkunftsland zurückkehren. Die Entscheidung über die Einleitung eines Widerrufsverfahrens obliegt jedoch dem Bamf im Einzelfall. Eine gesonderte Erfassung, wie oft Heimatreisen tatsächlich zum Entzug des Schutzstatus führen, findet indes nicht statt. Es ist bekannt, dass seit dem Sturz des Assad-Regimes Hunderttausende Syrer aus der Türkei in ihre Heimat zurückgekehrt sind, während aus Deutschland lediglich rund 1.900 Syrer durch ein Förderprogramm zur Ausreise motiviert werden konnten.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)