Falsche Angaben am Grenzübergang

Altenheim: Falsche Namensangabe führt zu Haftstrafe

Am Donnerstagnachmittag wurde ein 39-jähriger deutscher Staatsbürger am Grenzübergang Altenheim von der Bundespolizei festgenommen. Der Mann hatte versucht, sich einer Überprüfung durch die Angabe falscher Personalien zu entziehen. Was als routinemäßige Kontrolle begann, endete für ihn in einer Justizvollzugsanstalt.
Foto: Polizei BW

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Der Vorfall am Grenzübergang Altenheim zeigt, wie moderne Überprüfungsmethoden bei der Bundespolizei greifen. Als Beifahrer in einem PKW wurde der 39-Jährige von den Beamten kontrolliert. Da er sich nicht ausweisen konnte, machte er mündliche Angaben zu seiner Person. Für die Beamten ist dies ein gewöhnlicher Vorgang, der jedoch genaue Identitätsfeststellung erfordert, um mögliche Unstimmigkeiten aufzudecken. Aus diesem Grund wurde der Mann zur Dienststelle gebracht.

Ein Jahr Haft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Auf der Dienststelle erfolgte eine Überprüfung seiner Fingerabdrücke. Diese biometrische Methode brachte schnell Klarheit und enthüllte, dass die zuvor gemachten mündlichen Angaben des Mannes falsch waren. Noch gravierender war die Erkenntnis, dass gegen ihn ein bestehender Haftbefehl vorlag. Der Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dieses Vergehen führte zu einer verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr, die nun vollstreckt werden musste. Zusätzlich zur Verbüßung der Haftstrafe muss sich der Mann nun auch einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Namensangabe stellen. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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