Der „König“ und sein „Reich“ – jahrelange Provokation
Seit Jahren sorgte Peter Fitzek, geboren 1965 in Halle (Saale), mit seinem „Königreich Deutschland“ für Schlagzeilen. Nach einer Ausbildung zum Koch, einer Tätigkeit als Karatelehrer und gescheiterten politischen Ambitionen – 2008 erhielt er 0,7 % bei der Bürgermeisterwahl in Lutherstadt Wittenberg – proklamierte er am 16. September 2012 das KRD. Mit Hermelinmantel und Schwert ließ er sich vor rund 600 Anhängern zum „Obersten Souverän Peter I.“ krönen.
Die Ideologie des KRD war eine explosive Mischung aus Esoterik, „Reichsbürger“-Narrativen und einer fundamentalen Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland. Fitzek sprach von „Schöpfungsgesetzen“, die er als Verfassungsgrundlage seines „Gottesstaates“ ausgab, und behauptete, mit „feinstofflichen Wesen“ kommunizieren zu können. Gleichzeitig leugnete das KRD die Existenz der BRD, bezeichnete das Grundgesetz als „besatzungsrechtliches Instrument“ und bediente sich antisemitischer Verschwörungstheorien. Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot explizit auch damit, dass der Souveränitätsanspruch des KRD „durch antisemitische Verschwörungstheorien gestützt“ werde und Institutionen als „satanisch unterwandert bzw. von jüdischen Clans gelenkt“ porträtiert würden.
Eigene Währung, eigene „Bank“, eigene Gesetze
Das KRD versuchte, eine komplette Parallelstruktur aufzubauen. Es gab eine eigene Währung („Engelgeld“, später „E-Mark“), eine „GemeinwohlKasse“ für unerlaubte Bankgeschäfte und eine „Deutsche Heilfürsorge“ als nicht genehmigtes Krankenversicherungssystem. Diese Finanzkonstrukte wurden wiederholt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ins Visier genommen und führten zu Verurteilungen Fitzeks.
Mit dem Geld seiner Anhänger erwarb das KRD mehrere Immobilien, darunter ein ehemaliges Krankenhaus in Wittenberg, Schloss Bärwalde in Boxberg und das Kanzleilehngut in Halsbrücke, die als „Gemeinwohldörfer“ und Teile des eigenen „Staatsgebiets“ dienen sollten. Experten schätzten die Zahl der Anhänger auf bis zu 5.000 Personen.
Im Fadenkreuz der Justiz und des Verfassungsschutzes
Die Liste von Fitzeks Konflikten mit dem deutschen Rechtsstaat ist lang: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Untreue, unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte, Urkundenfälschung und Körperverletzung. Erst im März 2025 wurde eine achtmonatige Haftstrafe wegen Körperverletzung und Beleidigung gegen ihn rechtskräftig, nachdem er im Landratsamt Wittenberg eine Sicherheitsmitarbeiterin gegen eine Wand gedrückt haben soll. Die Verfassungsschutzbehörden stuften das KRD seit langem als extremistische Bestrebung und Teil der „Reichsbürger und Selbstverwalter“-Szene ein.
Das Verbot: Ende einer gefährlichen Entwicklung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt begründete das heutige Verbot damit, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richteten. Das KRD habe einen „Gegenstaat“ geschaffen, „wirtschaftskriminelle Strukturen etabliert“ und die Rechtsstaatlichkeit „beharrlich untergraben“.
Seit den frühen Morgenstunden durchsuchten Hunderte Einsatzkräfte Objekte in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt, Online-Plattformen gesperrt. Die Festnahme Fitzeks erfolgte im Zuge dieser Maßnahmen.
Experten sehen im KRD Züge einer Sekte, einer rechtsextremen Gemeinschaft und einer kriminellen Vereinigung. Die Gefahren für Anhänger reichten von finanzieller Ausbeutung bis hin zu rechtlichen Risiken und sozialer Isolation. Für die Gesellschaft bedeutete das KRD die Verbreitung extremistischer Ideologien und die Delegitimierung demokratischer Institutionen.
Das Verbot des „Königreichs Deutschland“ markiert einen wichtigen Schritt gegen eine gefährliche Bewegung. Dennoch, so warnen Beobachter, bleiben die zugrundeliegenden Ideologien und die Anziehungskraft solcher Gruppen auf systemkritische Personen eine fortwährende Herausforderung für Staat und Gesellschaft.