Damit setzt Baden-Württemberg die neuen Vorgaben des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) und des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) um. Gleichzeitig wird das bestehende Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) ergänzt.
Baden-Württemberg ist schon gut aufgestellt
Umweltministerin Thekla Walker betont: „In Baden-Württemberg sind wir frühzeitig vorangegangen.“ Viele Stadtkreise und Große Kreisstädte haben bereits Wärmepläne erarbeitet. Auch zahlreiche kleinere Gemeinden sind aktiv geworden.
Durch die neuen bundesweiten Regeln bekommen die Kommunen jetzt einen weiteren Schub, um klimafreundliches Heizen umzusetzen und sich besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen.
Wärmeplanung wird für alle Gemeinden Pflicht
Baden-Württemberg war bereits 2020 Vorreiter: Für 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte galt damals die Pflicht, Wärmepläne bis Ende 2023 vorzulegen. Neu ist jetzt: Auch alle kleineren Gemeinden müssen bis spätestens 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen – unabhängig von der Einwohnerzahl.
Dabei können kleinere Kommunen unter 10.000 Einwohnern auf vereinfachte Verfahren zurückgreifen oder sich in sogenannten Planungskonvois zusammentun. Die Kosten übernimmt das Land im Rahmen von Konnexitätszahlungen.
Bestandspläne bleiben gültig
Bereits bestehende oder gerade laufende Wärmeplanungen behalten ihre Gültigkeit. Erst wenn diese fortgeschrieben werden, müssen die neuen Vorgaben des Bundes berücksichtigt werden – spätestens jedoch ab dem 1. Juli 2030.
Erstmals gibt es auch klare Vorgaben für Betreiber von Wärmenetzen. Sie sind verpflichtet, ihre Netze Schritt für Schritt klimaneutral aufzustellen.
Auch Klimaanpassungskonzepte werden Pflicht
Neben der Wärmeplanung müssen alle Kommunen in Baden-Württemberg künftig auch Klimaanpassungskonzepte erstellen. Damit sollen Städte und Gemeinden besser auf nicht mehr vermeidbare Folgen des Klimawandels vorbereitet sein – etwa Hitze, Starkregen oder Trockenheit.
Landkreise helfen kleineren Gemeinden
Die Verantwortung liegt bei den Stadt- und Landkreisen sowie den Großen Kreisstädten. Sie erstellen ihre eigenen Konzepte und unterstützen gleichzeitig kleinere Gemeinden. Diese können gemeinsam als Planungskonvoi Klimaanalysen durchführen und notwendige Maßnahmen ableiten.
Die konkrete Umsetzung – also welche Maßnahmen ergriffen werden – bleibt aber weiterhin Entscheidung der jeweiligen Gemeinderäte vor Ort.
Vorhandene Konzepte bleiben bestehen
Konzepte, die seit dem 1. Januar 2015 beschlossen oder aktualisiert wurden, behalten ihre Gültigkeit. Kommunen können selbst entscheiden, ob sie ältere Konzepte fortschreiben. Auch vorhandene Teilkonzepte, wie beispielsweise Starkregenrisikoanalysen, können integriert werden.
Land zahlt für Mehraufwand
Das Land stellt den Kommunen kostenlos die nötigen Klimadaten bereit und bietet fachliche Unterstützung – zum Beispiel durch Schulungen oder das Kompetenzzentrum Klimawandel bei der Landesanstalt für Umwelt (LUBW).
Zusätzlich gibt es finanzielle Unterstützung für Personal, Beratungen und externe Fachplaner.
Das sind die wichtigsten Änderungen
- Verbindliche Wärmeplanung für alle Gemeinden, egal wie groß.
- Pflicht zu Klimaanpassungskonzepten für alle Kommunen.
- Bestehende Wärmepläne und Klimaanpassungskonzepte bleiben gültig.
- Das Land übernimmt die Kosten für den Mehraufwand durch Konnexitätszahlungen.