Falschzitat sorgt für Wirbel

Scholz wehrt sich: Presserechtliche Schritte gegen Focus.de eingeleitet

Berlin – Bundeskanzler Olaf Scholz lässt presserechtliche Schritte gegen Focus.de einleiten. Hintergrund ist ein Artikel mit der Überschrift „CDU-Mann Chialo beleidigt: Kanzler Scholz leistet sich rassistischen Aussetzer“, in dem ihm eine Äußerung unterstellt wird, die er nach eigenen Angaben nie getätigt hat.
Bundeskanzler Olaf Scholz spricht im Deutschen Bundestag an einem Rednerpult. Er trägt einen dunklen Anzug mit weißem Hemd und blauer Krawatte. Im Hintergrund sind andere Abgeordnete zu sehen.
Bundeskanzler Olaf Scholz spricht im Deutschen Bundestag an einem Rednerpult. Er trägt einen dunklen Anzug mit weißem Hemd und blauer Krawatte. Im Hintergrund sind andere Abgeordnete zu sehen.
Fotografin: Juliane Sonntag / photothek

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Streit um angebliches Zitat

In dem Artikel wird Scholz vorgeworfen, CDU-Politiker Joe Chialo mit den Worten „der Schwarze“ als „Feigenblatt“ bezeichnet zu haben. Laut Scholz‘ Anwälten sei diese Formulierung jedoch nie gefallen. „Die hier in Form der indirekten Rede unterstellte Formulierung ‘der Schwarze‘ wurde von Olaf Scholz zu keinem Zeitpunkt getätigt,“ erklärte die Kanzlei Schertz Bergmann in einer Pressemitteilung.

Erst durch diese Ergänzung erhalte die Aussage einen rassistischen Bezug, der Scholz‘ Persönlichkeitsrechte verletze. „Dies verletzt die Persönlichkeitsrechte von Olaf Scholz in hohem Maße, da es sich um ein Falschzitat handelt.“

Wiederholter Rechtsstreit mit Focus.de

Laut der Kanzlei ist dies nicht das erste Mal, dass Scholz gegen Focus.de juristisch vorgeht. Bereits im November hatte das Medium behauptet, die plane eine Schmutzkampagne gegen Friedrich Merz – eine Behauptung, die sich als unbegründet herausstellte. Focus.de sowie der Vorstandsvorsitzende von Burda mussten sich daraufhin bei der SPD entschuldigen.

Scholz‘ Anwälte wollen nun die weitere Verbreitung des Zitats untersagen lassen und fordern eine Gegendarstellung sowie einen Widerruf. Wie Focus.de auf die juristische Maßnahme reagiert, bleibt abzuwarten.

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