Risiko möglicher Verluste wird als gering eingeschätzt

Immobilienfonds: Klage gegen ZBI Fondsmanagement – Risikoindikator falsch?

Immobilienfonds: Klage gegen ZBI Fondsmanagement – Risikoindikator falsch?
Foto: gopixa – stock.adobe.com
Offene Immobilienfonds gelten oft als sichere Anlage, doch eine aktuelle Entwicklung sorgt für Aufsehen: Die ZBI Fondsmanagement GmbH hat den Wert ihrer Anteile am Immobilienfonds „Unilmmo: Wohnen ZBI“ um satte 17 Prozent gesenkt. Für die Anleger bedeutete das einen plötzlichen Verlust von einer Milliarde Euro. Der Vorwurf: Der Risikoindikator, der die Gefahr für Verluste aufzeigt, war womöglich viel zu niedrig angesetzt. Verbraucherschützer schlagen Alarm und sprechen von irreführenden Risikoeinstufungen – jetzt könnte die Sache vor Gericht enden.
Immobilienfonds: Klage gegen ZBI Fondsmanagement – Risikoindikator falsch?
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Anleger im Schock: Plötzlicher Wertverlust im Immobilienfonds

Im Juni dieses Jahres traf die Nachricht viele Anleger wie ein Blitz: Die ZBI Fondsmanagement GmbH, die zur Union Investment Gruppe gehört, hat die Anteilspreise des „Unilmmo: Wohnen ZBI“ um etwa 17 Prozent gesenkt. Innerhalb weniger Stunden schrumpfte das investierte Vermögen um rund eine Milliarde Euro. Die niedrige Risikokennzahl, die in den Basisinformationsblättern aus dem Dezember 2023 angegeben war, suggerierte, dass das Risiko als gering einzustufen sei – ein folgenschwerer Fehler, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meint.

Viele Anleger waren geschockt, als sie von dem plötzlichen Wertverlust erfuhren. Eine so drastische Änderung kam für die meisten völlig überraschend, da der Fonds bislang als eine vergleichsweise sichere Investition galt.

Kritik an irreführendem Risikoindikator durch Verbraucherschützer

Nach Meinung der Verbraucherschützer hätte der Risikoindikator deutlich höher angesetzt werden müssen. Stattdessen wurde der Fonds in die gleiche Kategorie wie sichere Staatsanleihen eingestuft – laut Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale, ein geradezu „absurder“ Vergleich. „Dass offene Immobilienfonds die gleiche oder sogar eine niedrigere Risikokennzahl haben als ETFs auf kurzfristige deutsche Staatsanleihen, ist geradezu absurd“, so Nauhauser.

Der Immobilienmarkt ist seit Jahren im Abschwung, die Preise für Wohnimmobilien sind um rund 20 Prozent, für Gewerbeimmobilien sogar um 16 Prozent gefallen. Die Fondsanteile spiegeln diese Entwicklungen allerdings nicht direkt wider, was Anlegern ein falsches Bild der Situation vermittelt. Eine irreführende Einstufung kann schwerwiegende Folgen haben, da viele Menschen ihre finanziellen Entscheidungen auf Basis solcher Informationen treffen.

Verbraucherzentrale fordert Aufsicht durch Bafin

Die Verbraucherzentrale fordert, dass zukünftig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verstärkt gegen irreführende Risikoeinstufungen vorgeht. Laut den Verbraucherschützern hätte für den „Unilmmo: Wohnen ZBI“ ein Risikoindikator von 6 statt 2 gelten müssen, basierend auf der Gesetzeslage zur Bewertung von Anlageprodukten. Sollte ein Gericht dieser Auffassung folgen, könnten Anleger möglicherweise Schadenersatzansprüche geltend machen.

Die Verbraucherschützer kritisieren vor allem die mangelnde Transparenz und die seltenen Neubewertungen der Fonds. Laut Jahresbericht der ZBI vom 30. September 2024 werden die Immobilien nach Erwerb nur alle drei Monate neu bewertet. Für eine Risikoeinstufung von 2 ist jedoch eine monatliche Bewertung erforderlich, wenn es keine geeignete Benchmark gibt.

Welche Auswirkungen die Klage der Verbraucherzentrale hat erfahren Sie hier.

Schadenersatz für betroffene Anleger?

Sollte der Rechtsstreit zugunsten der Anleger ausgehen, könnte dies erhebliche Folgen für die Fondsgesellschaft und deren Mutterkonzern Union Investment haben. Nauhauser erklärt: „Sollten die Gerichte unserer Auffassung folgen, können betroffene Anlegerinnen und Anleger Schadenersatz verlangen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie den Immobilienfonds nicht gekauft hätten, wenn im Basisinformationsblatt eine Risikokennzahl von 6 angegeben worden wäre.“

Die Aufregung um die Risikokennzahl zeigt, wie wichtig es ist, dass Anleger die Risiken ihrer Investments realistisch einschätzen können – und dass sie sich auf die Angaben der Fondsanbieter verlassen können. Ob die Justiz nun zugunsten der Verbraucherschützer entscheidet, bleibt abzuwarten.

Ein Gerichtsurteil könnte nicht nur die betroffenen Anleger entschädigen, sondern auch für mehr Klarheit und Schutz auf dem gesamten Markt für offene Immobilienfonds sorgen. Anleger sollten daher aufmerksam bleiben und stets die Risiken hinter vermeintlich sicheren Anlagen hinterfragen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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