Goldenstein Rechtsanwälte

UniImmo: Wohnen ZBI – Diese Auswirkungen hat die Klage der Verbraucherzentrale

UniImmo: Wohnen ZBI – Diese Auswirkungen hat die Klage der Verbraucherzentrale
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Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI steht im Zentrum einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Fondsmanager ZBI soll das Risikoprofil des Fonds irreführend dargestellt haben. Besonders brisant: Bereits im Juni brach der Fonds um fast 17 Prozent ein – zahlreiche Anleger stehen vor finanziellen Verlusten. Verbraucherschützer fordern eine Neu-Einstufung des Risikoprofils, was die gesamte Branche für offene Immobilienfonds erheblich verändern könnte. Anlegeranwälte raten bereits jetzt dazu, Schadensersatzansprüche zu prüfen.
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Klage gegen ZBI: Was steht auf dem Spiel?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wirft dem Fondsmanager ZBI vor, das Risikoprofil des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds zu niedrig angesetzt und Anleger getäuscht zu haben. Ein Erfolg der Klage könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben. Offene Immobilienfonds müssten in Zukunft womöglich als hochriskante Anlagen eingestuft werden. „Obwohl das Risikoprofil des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds mittlerweile leicht erhöht wurde, reicht dies der Verbraucherzentrale nicht“, erklärt Rechtsanwalt Claus Goldenstein.

Betroffene Anleger: Bereits jetzt handeln

Rechtsanwalt Goldenstein berichtet von teils gravierenden Fällen. Viele Privatanleger hätten das gesamte Erbe oder hohe Summen in den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds investiert, „da sie glaubten, eine sichere Geldanlage zu tätigen“. Eine Anlegerin verlor so beispielsweise über 50.000 Euro, weil ihr wiederholt davon abgeraten wurde, aus dem Fonds auszusteigen. Betroffene Investoren könnten unabhängig vom Ausgang der Klage bereits jetzt Schadensersatzansprüche prüfen lassen, so Goldenstein.

Schadensersatz: Rechtsansprüche prüfen

Betroffene Anleger hätten wohl kaum in den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds investiert, wenn sie über die tatsächlichen Risiken informiert worden wären. Viele von ihnen könnten daher ihr Investment auf juristischem Wege rückgängig machen. Goldenstein Rechtsanwälte bietet Betroffenen eine kostenfreie Beratung an. Das Einreichen von Klagen könne oft sogar ohne eigenes Kostenrisiko erfolgen, da einige Rechtsschutzversicherungen die Verfahrenskosten übernehmen.

Keine Zeit verlieren: Jetzt handeln

Bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren kommt, könnten Jahre vergehen. Betroffene Anleger sollten daher nicht zögern und ihre bestehenden Rechtsansprüche frühzeitig prüfen lassen. Andernfalls droht im schlimmsten Fall die Verjährung. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann seine Klage unterstützt von Goldenstein Rechtsanwälte auch auf eigene Kosten durchführen – ohne Risiko bleibt es in jedem Fall für den Anleger.

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