„Vorrang für Verteidigung“: Das ändert sich jetzt
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) betonte nach der Sitzung des Ministerrats den Ernst der Lage. Angesichts militärischer Bedrohungen müsse die Infrastruktur der Truppe massiv gestärkt werden. „Wo immer möglich, soll es einen Vorrang für Verteidigung geben“, so Kretschmann. Das Gesetz sieht vor, die Bundeswehr von zahlreichen materiell-rechtlichen Vorschriften des Landes zu befreien.
Das bedeutet konkret den Wegfall von Hürden im:
- Bauordnungsrecht
- Denkmalschutzrecht
- Straßen- und Wasserrecht
- Landes-Naturschutzrecht
Wichtig dabei: Bundesrecht und EU-Vorgaben (etwa im Umweltschutz) bleiben unangetastet, doch der lokale „Paragrafendschungel“ wird gelichtet.
Sicherheit als Fundament der Freiheit
Vize-Ministerpräsident Thomas Strobl (CDU) fand deutliche Worte zur Dringlichkeit: „Wir können uns auf die USA nicht mehr bedingungslos verlassen.“ Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit sei ein zentraler Baustein, um die Menschen im Land zu schützen. Bauministerin Nicole Razavi, die das Gesetz federführend entwickelte, sieht darin einen Befreiungsschlag: Bauvorhaben wie Gefechtsstände, Funkmasten oder Versorgungsdepots sollen künftig „schnell, einfach und unbürokratisch“ entstehen.
Nicht nur Kasernen: Auch Wohnraum im Visier
Interessant für die Kommunen: Der Bau-Turbo greift nicht nur bei Bunkern oder Flugplätzen. Auch Wohnsiedlungen für Soldaten und ihre Familien können unter die neuen Erleichterungen fallen, sofern sie in direktem Bezug zum Dienstort stehen. Dies könnte den oft angespannten Wohnungsmarkt in Garnisonsstädten entlasten.
Kritik von Umweltschützern
Trotz der breiten Zustimmung durch den Normenkontrollrat gibt es Gegenwind. Natur- und Forstverbände äußerten im Vorfeld Kritik an der Aufweichung landesrechtlicher Schutzstandards. Die Landesregierung hält dagegen: Durch die weiterhin geltenden EU-Standards bleibe ein „angemessenes Schutzniveau“ gewahrt.
Das Gesetz wird nun in den Landtag eingebracht. Es ist ein Signal der Entschlossenheit aus Stuttgart – und ein Modell für andere Bundesländer.
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