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Kampf gegen Sozialbetrug in Deutschland

Bundesinnenministerium schlägt Gesetzentwurf gegen Scheinvaterschaften in Deutschland vor

Standesamt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Scheinvaterschaften vorgelegt, der am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett behandelt wird. Ziel ist es, Sozialbetrug zu verhindern, der durch die Anerkennung von nicht-leiblichen Kindern zur Erlangung von Aufenthaltstiteln entsteht. Die neuen Regelungen sollen künftig Ausländerbehörden stärken.

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Scheinvaterschaften vorgelegt. Dieser Entwurf, über den die „Welt“ berichtet, wird am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beraten.

Das Vorgehen, das das Ressort von Alexander Dobrindt (CSU) mit diesem Gesetz eindämmen möchte, beinhaltet, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit gegen Bezahlung Kinder anerkennen, die nicht ihre leiblichen sind. Diese Kinder und ihre Mütter erhalten auf diese Weise automatisch Aufenthaltstitel in Deutschland. Sollte der „Vater“ in solchen Fällen keinen Unterhalt leisten können, übernimmt der Staat diese Kosten.

Zukünftig sollen die Ausländerbehörden derartige Praktiken unterbinden können. Der Gesetzentwurf sieht vor: „Die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung ist in Fällen eines ‚aufenthaltsrechtlichen Gefälles‘ zwischen den Beteiligten (zum Beispiel der Anerkennende besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung) erforderlich. Liegt die erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde nicht vor, weist das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurück.“ Diese Maßnahme soll Notariate und Standesämter, die Vaterschaftsanerkennungen beurkunden, entlasten.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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