Die Europäische Union hat Schritte unternommen, um die Vorschriften für genveränderte Lebensmittel zu modernisieren. Nach nächtlichen Verhandlungen in Brüssel haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments auf eine Anpassung der bestehenden Regularien geeinigt. Diese Neuerung zielt darauf ab, den Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU zu stärken und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu verbessern.
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelung ist die Vereinfachung des Prozesses für den Einsatz neuer Genomtechniken (NGT). Es wird erwartet, dass dies die Entwicklung widerstandsfähigerer Pflanzen fördert, die weniger auf Düngemittel oder Pestizide angewiesen sind. Dies könnte einen wichtigen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der EU leisten und den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Der dänische Landwirtschaftsminister Jacob Jensen betonte die potenziellen Vorteile dieser Techniken. Er erklärte, dass NGT eine entscheidende Rolle dabei spielen könnten, die Landwirtschaft und den Lebensmittelsektor innovationsfähiger zu machen. So könnten auch weiterhin sichere und gesunde Lebensmittel für die Bürger Europas produziert werden.
Die neue Vereinbarung unterscheidet klar zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen. Pflanzen der Kategorie 1, die als konventionellen Pflanzen gleichwertig eingestuft werden, müssen zukünftig nicht zwingend gekennzeichnet werden, ausgenommen ist hierbei Saatgut. Für Pflanzen der Kategorie 2, die komplexere genetische Modifikationen aufweisen, bleiben die bestehenden GVO-Vorschriften weiterhin gültig. Dazu gehört auch eine Kennzeichnungspflicht. Zudem behalten die Mitgliedstaaten das Recht, den Anbau von NGT-2-Pflanzen auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet abzulehnen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

