Hintergrund der Festnahme
Am Sonntagmittag des 30. November 2025 führten Beamte der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD), bestehend aus Bundespolizei und Schweizer Grenzwache, eine Personenkontrolle in einem Fernzug nahe Basel durch. Dabei überprüften sie die Personalien eines deutschen Staatsangehörigen.
Haftbefehl wegen Urkundenfälschung
Es stellte sich heraus, dass gegen den 41-jährigen Mann ein gültiger Haftbefehl vorlag. Ein Gericht hatte ihn im Vorjahr wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt. Da der Mann weder die Strafe bezahlte noch die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl zu seiner Ergreifung.
Direkteinlieferung in Justizvollzugsanstalt
Aufgrund dessen, dass der Gesuchte die ausstehende Geldstrafe von 1.600 Euro vor Ort nicht aufbringen konnte, erfolgte die unmittelbare Festnahme. Er wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er nun für mehrere Wochen seine Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss. Dieser Fall verdeutlicht die konsequente Verfolgung von Straftaten und die lückenlose Zusammenarbeit der grenzüberschreitenden Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Kriminalität. Weitere Informationen zu Haftbefehlen finden Sie hier. Auch das Thema Urkundenfälschung ist von großer Relevanz.

