Eine gefährliche Eindringling-Art
Seit dem ersten Auftreten im Jahr 2014 hat sich die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) still, aber stetig in Baden-Württemberg ausgebreitet. Ursprünglich aus Südostasien stammend, hat sie keine natürlichen Feinde in Mitteleuropa – und kann sich dadurch ungehindert vermehren. Besonders problematisch: Sie jagt bevorzugt Honigbienen, aber auch andere Insekten.
Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) schlägt Alarm:
„Die Asiatische Hornisse breitet sich immer weiter aus. Schäden für Biodiversität, Imkerei und Landwirtschaft können nicht ausgeschlossen werden. Daher ist die Bekämpfung dieser invasiven Art eine große Herausforderung, der wir uns entschlossen stellen.“
Neben ökologischen Schäden drohen auch wirtschaftliche: In Regionen mit starkem Befall berichten Imker von Verlusten ganzer Bienenvölker. Obst- und Weinbauern klagen über Ernteschäden, da die Hornissen auch reife Früchte anfliegen und verletzen.
Land greift ein – 200 Euro pro entferntem Nest
Um die weitere Ausbreitung zu bremsen, stellt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nun 100.000 Euro bereit. Für jedes beseitigte Nest wird eine Pauschale von 200 Euro gezahlt – ein Anreiz, der helfen soll, möglichst viele Nester zu entfernen, bevor neue Jungköniginnen entstehen.
„Wir wollen Betroffene nicht alleinlassen“, so Minister Hauk. „Die Übernahme der Kosten für Nestentfernungen ist ein wichtiger Beitrag, um die Fortpflanzung und Ausbreitung der Art zu begrenzen.“
Das Förderprogramm läuft bis zum 10. Dezember 2025. Zuständig für die Abwicklung ist der Landesverband Badischer Imker e.V., der die Auszahlung der Prämie übernimmt. Der Ablauf ist einfach:
- Nest melden und Entfernung durch einen qualifizierten Nestentferner beauftragen.
- Nach der Entfernung das Nachweisformular beim Verband einreichen.
- Die Pauschale wird direkt an den Nestentferner ausgezahlt.
Neue Regeln seit März 2025
Bis vor Kurzem mussten Betroffene die Entfernung der Nester selbst bezahlen. Grund war eine Entscheidung des Bundesumweltministeriums, die die Asiatische Hornisse als „weit verbreitet“ einstufte – und damit die gesetzliche Beseitigungspflicht aufhob.
Die neue Landesregelung soll hier nun Abhilfe schaffen. Finanziert wird aber nur, wenn tatsächlich eine Gefahr für die Biodiversität besteht. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel gezielt dort eingesetzt werden, wo die Hornisse zur Bedrohung wird.
Ministerium bildet Nestentferner aus
Weil die Zahl geschulter Nestentferner in Baden-Württemberg bislang begrenzt ist, finanziert das Ministerium auch Schulungen. Dabei lernen Interessierte, wie Nester sicher entfernt und Menschen wie Tiere geschützt werden. Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis – von der Identifikation der Nester bis zur sicheren Entnahme in der Höhe.
Zudem werden über das Programm auch Anschaffungen von Spezialausrüstung wie Lanzen und Schutzanzügen gefördert. Ziel ist es, in kurzer Zeit ein flächendeckendes Netz qualifizierter Fachkräfte aufzubauen.
Imker im Kampf an vorderster Front
Besonders betroffen sind Imkerinnen und Imker, deren Bienenvölker zur Hauptbeute der Hornisse gehören. Der Badische Imkerverband organisiert deshalb zusätzliche Schulungen, um Mitglieder für den Umgang mit der invasiven Art zu sensibilisieren.
Teilnehmende lernen, Hornissenaktivitäten zu erkennen, Nester zu melden und ihre Bienenstöcke mit Schutzgittern oder Maulkörben zu sichern. Im Sommer und Herbst – wenn die Hornisse besonders aktiv ist – sollen Bienenstände regelmäßig kontrolliert werden.
Imker, die Schäden an Bienenvölkern feststellen, können ihre Tiere beim Bienengesundheitsdienst in Freiburg oder Aulendorf untersuchen lassen.
Sichtungen richtig melden
Wer eine Asiatische Hornisse oder ein Nest entdeckt, sollte den Fund über die Meldeplattform der Naturschutzverwaltung melden. Nach Prüfung durch die Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim erhalten Melder eine Rückmeldung, ob es sich tatsächlich um die invasive Art handelt.
Bei bestätigten Fällen wird eine Liste mit geschulten Nestentfernern bereitgestellt, die beauftragt werden können. Wichtig: Fallen oder selbstgebaute Lockfallen sind verboten, weil sie auch geschützte Insektenarten töten können.
Was können Sie noch tun?
Auch Bürgerinnen und Bürger können helfen:
- Jungköniginnen abfangen mithilfe der Locktopfmethode (siehe Handlungsempfehlung März): Töten Sie Tiere nur, wenn Sie diese eindeutig von anderen Insekten unterscheiden können. Bitte fotografieren Sie das Tier und stellen Ihren Fund in die Meldeplattform ein. Das Aufstellen von Fallen zum Abtöten von Asiatischen Hornissen ist verboten, da solche Fallen nicht selektiv wirken und heimische sowie geschützte Insekten gefangen werden.
- Embryonalnester im Frühjahr entfernen(Öffnet in neuem Fenster), somit kann sich die Anzahl der Königinnen auf natürlichem Wege reduzieren.
- Imkerinnen und Imker aufgepasst: Bitte schicken Sie Honigbienenvölker mit Verdacht auf Schädigung durch die Asiatische Hornisse an den Bienengesundheitsdienst CVUA Freiburg (PDF) oder STUA Aulendor. Im Sommer und im Herbst, wenn alle Tätigkeiten an den Bienen abgeschlossen sind, ist es wichtig, die Bienenvölker im Blick zu behalten und zu beobachten, ob die Asiatische Hornisse am Bienenstand auftritt. Ist dies der Fall, sollten schleunigst Schutzmaßnahmen wie Schutzgitter und Maulkörbe an die Bienenbeuten angebracht werden.