Die Kriminalpolizei Friedrichshafen leitete nach Hinweisen auf Drogenhandel unter den Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ravensburg ein umfangreiches Ermittlungsverfahren ein. Im Zuge dieser Ermittlungen konnten vier Hauptverdächtige identifiziert werden, denen vorgeworfen wird, aus den Haftanstalten heraus mit Rauschgift und verschiedenen Medikamenten gehandelt zu haben. Die Untersuchungen führten die Beamten zu den Bezugsquellen und deckten ein weitreichendes Netzwerk auf.
19 Tatverdächtige, darunter JVA-Mitarbeiter
Insgesamt wurden 19 Personen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren ermittelt, die in den Drogenhandel verwickelt sein sollen. Erschreckenderweise zählen auch drei Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt zu den Tatverdächtigen, die mutmaßlich den Handel der Insassen unterstützten. Dies unterstreicht die Komplexität und den Vertrauensbruch, den solche Taten innerhalb des Justizsystems darstellen.
Landesweite Razzia und Haftbefehle
Am Montag erfolgte eine groß angelegte Durchsuchungsaktion, die sich über Justizvollzugsanstalten in ganz Baden-Württemberg sowie zwölf Wohnobjekte erstreckte. Unterstützt wurde die Kriminalpolizei von Beamten der Polizeipräsidien Ulm, Heidelberg, Karlsruhe, Kräften der Bereitschaftspolizei und der Kriminalpolizei Neu-Ulm. Bei den Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte Kokain, andere Arzneimittel sowie Waffen und Bargeld sicher.
Gegen die vier Hauptverdächtigen – deutsche, türkische und serbische Staatsbürger, die den Handel aus den JVAs organisiert haben sollen – sowie eine 29-jährige deutsche Frau wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ravensburg Untersuchungshaftbefehle erlassen. Diese Haftbefehle, unter anderem wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln, wurden am Dienstag von einem Haftrichter in Vollzug gesetzt. Auch die 29-Jährige wurde in eine JVA gebracht. Ein weiterer Mitbeschuldigter kam gegen Auflagen frei.
Laufende Ermittlungen
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Friedrichshafen zur vollständigen Aufklärung des Netzwerks und seiner Verflechtungen dauern weiterhin an. Der Fall zeigt die anhaltende Herausforderung, den illegalen Handel mit Suchtmitteln auch innerhalb geschlossener Einrichtungen konsequent zu bekämpfen.

