Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich nach dem Scheitern der Pläne zur EU-weiten Chatkontrolle für eine nationale Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen ausgesprochen. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des DRB, betonte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„, dass es zwar gut sei, dass die „überschießenden Pläne für eine staatlich angeordnete Chatkontrolle in der EU auf Druck der Bundesregierung vom Tisch sind“, die Bundesregierung jedoch auf nationaler Ebene handeln müsse.
Rebehn hob hervor, dass die Strafverfolgungsbehörden dringend auf die bereits mehrfach angekündigte gesetzliche Pflicht zur befristeten Speicherung von IP-Adressen warten. Er begründete dies damit, dass bei Kinderpornografie die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz sei, um Tatverdächtige aufzuspüren.
Am Freitag wurde bekannt, dass die erforderliche Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für die Vorschläge der Kommission, die eine anlasslose und verpflichtende Kontrolle von Chat-Diensten wie WhatsApp und Signal auf kinderpornografische Inhalte vorsahen, nicht zustande gekommen ist. EU-Diplomaten in Brüssel bestätigten daraufhin die Streichung des Vorhabens. Deutschland hatte sich explizit gegen diese Pläne eingesetzt.
Der Richterbund begrüßte das Scheitern der EU-Pläne. Rebehn erklärte dem RND: „So richtig es ist, dass die EU Kindesmissbrauch und eine wachsende Flut von Kinderpornografie im Netz entschlossen bekämpfen will, so wichtig ist es, dabei zielgerichtet und verhältnismäßig vorzugehen.“ Dazu zähle die IP-Datenspeicherung, die bereits im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot angekündigt worden war. Die Abstimmungen innerhalb des Kabinetts über einen entsprechenden Gesetzentwurf halten jedoch weiterhin an.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
