Das Bundesverteidigungsministerium hat die Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften in zivile Nachnutzungen ausgesetzt. Dieser Schritt ist notwendig, um den wachsenden Bedarf der Bundeswehr an Flächen zu decken, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Der Fokus liegt nun darauf, Liegenschaften für den Aufwuchs der Streitkräfte zu sichern und somit die Verteidigungsfähigkeit zu stärken.
Die Entscheidung betrifft zunächst 187 ehemalige Militärliegenschaften, die sich bereits im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden und grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet sind. Zusätzlich sind 13 Liegenschaften betroffen, die die Bundeswehr derzeit noch betreibt. Entgegen früherer Planungen werden diese nun nicht mehr aus der Nutzung genommen. Beispiele hierfür sind der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck sowie Teile des Flughafens Tegel in Berlin, die ursprünglich einer zivilen Nachnutzung zugeführt werden sollten.
Staatssekretär Nils Hilmer, zuständig für Infrastrukturfragen, betonte die weitreichende Bedeutung dieser Entscheidung: „Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen.“ Er hob die Notwendigkeit hervor, in engem Dialog mit Ländern und Kommunen Lösungen zu finden, die die militärischen Erfordernisse und die bestehenden zivilen Planungen bestmöglich miteinander vereinbaren. „Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen“, so Hilmer.
Landkreise und Kommunen vor neuen Herausforderungen
Der Landkreistag wurde am Dienstag über das Moratorium informiert und zeigte Verständnis für die Maßnahme. Ein Sprecher des Verbands kommentierte gegenüber der Mediengruppe Bayern, die Entscheidung sei „hart, aber nachvollziehbar“. Angesichts der veränderten Sicherheitslage sei es unerlässlich, dass die Bundeswehr wieder uneingeschränkt auf Kasernen und andere Einrichtungen zugreifen könne, um ihre Verteidigungsfähigkeit wiederherzustellen. Dies treffe jedoch insbesondere Kommunen hart, die bereits detaillierte Pläne für die Nachnutzung ehemaliger Bundeswehrliegenschaften entwickelt haben.
Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, äußerte ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Belastung für die Kommunen. Er betonte, dass in vielen Städten Planungen weit fortgeschritten seien, Kosten entstanden und Verträge für zivile Nutzungen bereits unterzeichnet worden seien. „Der jetzt vom Bund ausgesprochene Umwandlungsstopp von ehemaligen Bundeswehrstandorten ist für die betroffenen Kommunen eine riesige Herausforderung“, so Schuchardt. Flächen, die für dringend benötigte neue Wohnungen oder Studentenwohnheime vorgesehen waren und die Entwicklung zu modernen Stadtquartieren ermöglichen sollten, liegen nun auf Eis. „Das ist ziemlich bitter, gerade dort, wo die Menschen fest mit neuen Wohnungen gerechnet und sich darauf gefreut haben.“
Schuchardt forderte eine transparente Kommunikation und klare Perspektiven für die betroffenen Bundeswehrliegenschaften. Er betonte, dass die Standortkommunen zeitnah über die Ergebnisse der Überprüfungen und die daraus resultierenden Entscheidungen informiert werden müssten. „Da ist noch viel Luft nach oben“, fügte er hinzu.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
