Die präventive Arbeit der Bundespolizei zeigte am Mittwochmorgen des 15. Oktober 2025 am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden Erfolg. Beamte nahmen einen italienischen Staatsangehörigen fest, der mit einem Flug aus Palermo ankam. Die Identifizierung des Mannes gelang durch eine gezielte Sichtung der Passenger Name Record (PNR)-Daten, die Fluggesellschaften für grenzüberschreitende Flüge bereitstellen müssen. Gegen den 50-Jährigen lag ein aktiver Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung vor, der eine 67-tägige Haftstrafe vorsah.
Die Festnahme unterstreicht die Effektivität von PNR-Daten im Kampf gegen Kriminalität. Seit 2017 sind Fluggesellschaften in der Europäischen Union gesetzlich verpflichtet, diese Fluggastdaten an eine zentrale Stelle, in Deutschland das Bundeskriminalamt, zu übermitteln. Zu den PNR-Daten gehören neben dem Namen des Reisenden auch Informationen wie Abflug- und Ankunftsdaten, Buchungscodes und Zahlungsarten. Diese Informationen werden durch Partnerbehörden systematisch überprüft, um terroristische Straftaten und schwere Kriminalität frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und zu verfolgen. Bei einem sogenannten „Fahndungstreffer“ werden die relevanten Daten umgehend an die zuständigen Sicherheitsbehörden, wie die Bundespolizei, weitergeleitet, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die von Einreiseverweigerungen bis hin zu Festnahmen reichen können.
Im konkreten Fall konnte der festgenommene 50-Jährige die drohende Haftstrafe abwenden. Ein anwesender Bekannter beglich die ausstehende Geldstrafe noch vor Ort. Dies ermöglichte es dem Mann, die 67-tägige Haftstrafe, die ersatzweise verhängt worden war, zu umgehen. Dieser Vorfall verdeutlicht die schnelle und entschlossene Reaktion der Bundespolizei, die durch moderne Datenanalysewerkzeuge unterstützt wird, um die Sicherheit an deutschen Grenzen zu gewährleisten und die Rechtsprechung durchzusetzen.