Der Deutsche Städtetag bekundete in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ seine Bereitschaft, kommunale Zuständigkeiten im Sozialbereich an die Bundesagentur für Arbeit abzutreten. Dies gilt insbesondere für Aufgaben, bei denen Kommunen kaum Entscheidungsspielraum haben, vor allem wenn die Kosten nicht gedeckt sind. Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt nannte das Wohngeld als ein konkretes Beispiel für eine solche Leistung.
Reaktion auf Reformvorschlag der Bundesagentur
Schuchardt reagierte auf einen Reformvorschlag der Bundesagentur für Arbeit (BA), der von BA-Vorstandsvorsitzender Andrea Nahles der Sozialstaatskommission der Bundesregierung unterbreitet wurde. Nahles schlug vor, das von den Kommunen verwaltete Wohngeld mit dem Kinderzuschlag zu bündeln, für den die Familienkasse der Bundesagentur zuständig ist. Beide Leistungen sind Einkommenszuschüsse für erwerbstätige Geringverdiener, die bisher bei unterschiedlichen Stellen beantragt werden müssen.
Vollständige Übernahme als Bedingung
Die Offenheit des Städtetages für eine solche Reform ist jedoch an eine Bedingung geknüpft. Schuchardt betonte, dass der Bund oder die Bundesagentur keine „Rosinenpickerei“ betreiben dürften. Wenn eine Aufgabe übernommen wird, dann vollständig. Im Fall des Wohngelds müsse die Bundesagentur die Zuständigkeit für alle Wohngeldempfänger übernehmen, nicht nur für diejenigen, die erwerbstätig sind.
Das von Bund und Ländern finanzierte Wohngeld ist ein Wohnkostenzuschuss, den laut Bundesministerium für Wohnen rund 1,2 Millionen Haushalte beziehen. Die Verwaltung erfolgt durch kommunale Wohngeldstellen. Der Kinderzuschlag wird von der BA-Familienkasse als Zuschlag zum Kindergeld an erwerbstätige Geringverdiener ausgezahlt und wurde im August für 1,4 Millionen Kinder geleistet.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)