Der Bundesrechnungshof beklagt, dass es den Jobcentern nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu aktivieren und erfolgreich in Arbeit zu vermitteln. Diese Einschätzung findet sich in einem Bericht der Bonner Behörde, die dem Haushaltsausschuss des Bundestages vorgelegt wurde und über die das Nachrichtenmagazin POLITICO berichtete.
Die Prüfer bemängeln, dass sowohl vorhandene Beschäftigungspotenziale als auch die Möglichkeit, die Anzahl der Leistungsberechtigten und somit die Ausgaben für das Bürgergeld zu reduzieren, ungenutzt bleiben. Als eine der Hauptursachen hierfür werden Defizite im Vermittlungsprozess genannt.
Ein erheblicher Teil der Leistungsberechtigten zeige trotz fortlaufendem Bezug von Leistungen eine mangelhafte Mitwirkung bei der Arbeitsvermittlung. Diese Personen sind für die Jobcenter über längere Zeiträume, teilweise Monate oder Jahre, nicht erreichbar und nehmen zudem keine Beratungstermine wahr.
Die erwarteten Einsparungen, die aus der seit 2024 verschärften Regelung für Leistungsminderungen resultieren sollten – insbesondere bei jenen, die wiederholt eine zumutbare Arbeit ablehnen (sogenannte „Totalverweigerer“) – sind bislang nicht eingetreten. Laut dem Bericht haben die Jobcenter diese spezielle Regelung bisher bundesweit lediglich bei einer geringen zweistelligen Anzahl von Leistungsberechtigten angewendet.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)