Ein Mann aus dem Landkreis Calw ist am Freitagmorgen vorläufig festgenommen worden. Nach bisherigen Ermittlungen soll der 42-Jährige Mitte Juli 2025 mit einem 12-jährigen Mädchen gechattet und ihr Entgelt für sexuelle Handlungen an ihm angeboten haben. Außerdem steht er im Verdacht, von der Geschädigten Nacktbilder gefordert zu haben.
Haftbefehl vollstreckt, Wohnung durchsucht
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Chats leiteten die Kriminalpolizeidirektion Calw und das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg ein Verfahren ein. Am Freitagvormittag wurden ein Haftbefehl – unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt – sowie ein Durchsuchungsbeschluss an der Wohnadresse vollstreckt. Beweismittel wurden sichergestellt, die Auswertung dauert an.
Verdacht auf weitere Taten
Im weiteren Chatverlauf soll der Tatverdächtige angegeben haben, bereits sexuelle Handlungen mit einem unter 14 Jahre alten Mädchen vorgenommen zu haben. Als vermeintlichen Beleg habe er ein kinderpornografisches Bild übermittelt.
Untersuchungshaft angeordnet
Der Haftbefehl wurde wegen Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr in Vollzug gesetzt. Der 42-jährige deutsche Staatsangehörige befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Calw und des Cybercrime-Zentrums dauern an.
Konsequentes Vorgehen gegen digitale Taten
Die Behörden betonen, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern in der digitalen Welt entschieden verfolgt werde. Polizei und Cybercrime-Zentrum in Baden-Württemberg setzen nach eigenen Angaben alles daran, Täter zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen, um Sicherheit und Schutz möglicher Betroffener zu gewährleisten.