BKA-Lagebild zur Organisierten Kriminalität

Wiesbaden: Organisierte Kriminalität bleibt hohe Bedrohung

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat sein jährliches Lagebild zur Organisierten Kriminalität (OK) für 2024 veröffentlicht. Die Analyse unterstreicht, dass OK in Deutschland weiterhin eine erhebliche Gefahr darstellt. Insbesondere transnationale Verflechtungen und der Rauschgifthandel bestimmen das Bild. Neue Phänomene wie „Violence-as-a-Service“ zeigen eine zunehmende Brutalität und Professionalisierung der Täter.
Foto: Polizei BW

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Die Bedrohung durch Organisierte (OK) hat sich in im Jahr 2024 als konstant hoch erwiesen. Dies geht aus dem aktuellen Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor, das die Herausforderungen für die Polizeibehörden von Bund und Ländern detailliert darstellt.

Transnationale Verbrechen nehmen zu

Im Berichtsjahr 2024 wurden bundesweit 647 Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität geführt. Auffällig ist dabei der hohe Anteil transnationaler Tatbegehungen: Mehr als 70 Prozent dieser Verfahren wiesen internationale Bezüge auf. Der Rauschgifthandel bleibt das dominierende Betätigungsfeld krimineller Organisationen, gefolgt von Cyberkriminalität und Geldwäsche.

Bundesinnenminister Dobrindt und BKA-Präsident Münch warnen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bezeichnete Organisierte Kriminalität als eine der größten Bedrohungen für den Rechtsstaat. Er betonte die Notwendigkeit, kriminellen Netzwerken den Nährboden zu entziehen, indem ihre Geldquellen konsequent trockengelegt werden. Ein Paradigmenwechsel sei nötig, bei dem Vermögen, dessen Herkunft nicht erklärt werden kann, eingezogen wird.

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, hob die Bedeutung der nachhaltigen Zerschlagung von Strukturen, Logistik und Vernetzung krimineller Akteure hervor. Er unterstrich die intensive nationale und internationale Zusammenarbeit, beispielsweise im BKA-Kompetenzzentrum für digitale Finanzermittlungen und der Gemeinsamen Plattform der OK-Bekämpfung (GPOK).

Neue, brutale Phänomene und finanzielle Auswirkungen

Das Lagebild offenbart zudem eine zunehmende Gewaltbereitschaft innerhalb krimineller OK-Gruppierungen, die sich auch im öffentlichen Raum manifestiert. Besondere Sorge bereitet das Phänomen „Violence-as-a-Service“ (VaaS), bei dem Kinder und Jugendliche über Online-Plattformen oder Messenger-Dienste angeworben werden, um Drohungen oder Gewalttaten auszuführen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Nutzung kryptierter Messengerdienste, die in jedem fünften OK-Verfahren festgestellt wurde, insbesondere im Rauschgiftbereich. Die Entschlüsselung dieser Kommunikation ist für eine erfolgreiche Bekämpfung unerlässlich. Der durch OK-Gruppierungen verursachte Gesamtschaden erreichte im Jahr 2024 beeindruckende 2,6 Milliarden Euro. Über zwei Drittel dieses Schadens entfielen auf den Bereich Cybercrime, obwohl entsprechende Gruppierungen nur vier Prozent der Ermittlungsverfahren ausmachten. Die festgestellte gewaschene Geldsumme stieg auf 230,5 Millionen Euro, maßgeblich beeinflusst durch Cybercrime und den Einsatz von Krypto-Mixern, die als „-as-a-Service“ angeboten werden und eine Professionalisierung der Deliktsbereiche anzeigen.

Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz durch Kooperation

Die Gemeinsame Plattform der OK-Bekämpfung (GPOK), seit 2023 aktiv, dient dem schnellen Informationsaustausch zwischen den OK-Dienststellen von Bund und Ländern. Das Kompetenzzentrum für digitale Finanzermittlungen des BKA fördert den nationalen und internationalen Austausch zu neuen Entwicklungen und Modus Operandi.

Im internationalen Kontext arbeitet das BKA zusammen mit Europol und anderen Behörden in einer Operational Task Force zur Bekämpfung von VaaS. Auch die „European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats“ (EMPACT) koordiniert abgestimmte Maßnahmen gegen Kriminalitätsentwicklungen und ergänzt bi- und multilaterale Kooperationen. (Quelle: Bundeskriminalamt)

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