Wählen ohne Wahlbenachrichtigung – so funktioniert es
Alle Wahlberechtigten können auch ohne das Schreiben ihre Stimme abgeben. Der Gang ins Wahllokal ist weiterhin möglich. Die Adresse lässt sich online über den Wahllokalfinder der Stadt oder Gemeinde herausfinden oder telefonisch beim Wahlamt erfragen. Wichtig: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. Damit überprüfen die Wahlhelfer die Identität und ob die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlschein verloren? Dann wird es schwierig!
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hatte und seinen Wahlschein verloren hat, kann nicht wählen – weder im Wahllokal noch per Briefwahl. Ein Ersatz wird nicht ausgestellt!
Bis 18 Uhr wählen gehen!
Die Wahllokale sind heute noch bis 18 Uhr geöffnet. Wer seine Stimme abgeben will, sollte also nicht zu lange warten. Einfach mit dem Ausweis ins Wahllokal – und die Stimme zählt!